Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Zinsschranke (Earnings Stripping) in den Niederlanden und Deutschland

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in den Niederlanden eine allgemeine Zinsschranke für die Körperschaftsteuer. In 2022 und 2023 dürfen Unternehmen aufgrund dieser Regelung Zinsaufwendungen nur noch bis zur Höhe von 20 % des korrigierten Gewinns (EBITDA) oder bis zu einem Nettozinsaufwand von 1 Mio. € als Betriebsausgaben abziehen. Wenn Ihr niederländisches Unternehmen einen hohen Fremdkapitalfinanzierunganteil aufweist, kommt die neue Zinsschranke möglicherweise zur Anwendung. In der Praxis ist dies oft der Fall, wenn grosse Investitionen getätigt werden, Verschmelzungen oder übernahmen stattfinden oder wenn es sich um Immobilienprojekte handelt.

Die deutsche Zinsschranke gibt es bereits seit 2008 und ähnelt der niederländischen Regelung in seinen Grundsätzen sehr. Die deutsche und die niederländische Regelung haben jedoch nicht immer die gleichen Auswirkungen. Grundlage dieser Regelungen ist die europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD 1 / Anti Tax Avoidance Directive 1). Dieser Artikel erläutert beide Regelungen in ihren Grundzügen und beschreibt anschliessend die wichtigsten Unterschiede, da genau diese für Ihre Finanzierungsentscheidungen in Deutschland und den Niederlanden massgebend sein können.

Zinsschranke in den Niederlanden: Wann greift sie?

Die niederländische allgemeine Zinsschranke hat zur Folge, dass niederländische Unternehmen ihre Zinsaufwendungen in einem bestimmten Jahr nicht mehr unbegrenzt steuerlich geltend machen können. Dies gilt übrigens nur, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen, das heisst also für den Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen, auch Nettozinsaufwand genannt. Die Regelung scheint zunächst relativ einfach: Der abzugsfähige Nettozinsaufwand wird anhand einer bestimmten Formel ermittelt. Die praktische Anwendung der Regelung wirft jedoch viele Fragen auf: Wann liegen zum Beispiel Zinsaufwendungen und Zinserträge vor? Wie kommen andere Zinsabzugsbeschränkungen zur Anwendung? Dies muss im konkreten Fall überprüft werden.

Zinsschranke in den Niederlanden: zwei Schwellen

In den Niederlanden gelten für die Jahre 2022 und 2023 zwei Schwellen: 20 % des korrigierten Gewinns, oder aber ein Zinssaldo von 1 Mio. € (die sogenannte KMU-Schwelle für kleine und mittelgrosse Unternehmen). Übersteigen die 20 % des korrigierten Gewinns die 1 Mio. € nicht, darf das Unternehmen auf jeden Fall einen Nettozinsaufwand bis 1 Mio. € abziehen. Zur Ermittlung des korrigierten Gewinns sind einige Kürzungen vom bzw. Hinzurechnungen zum steuerlichen Gewinn vorzunehmen: So müssen zum Beispiel Abschreibungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen wieder hinzugerechnet werden. Wichtig ist, dass ein nicht abzugsfähiger Zinsaufwand als Zinsvortrag in folgende Jahre vorgetragen werden darf. Dazu muss jedoch ein ausreichend grosses abzugsfähiges Zinsvolumen vorliegen. Weitere Ausnahmen oder Vergünstigungen sind nicht vorgesehen.

Zinsschranke in Deutschland: Höhere Schwelle

Die bereits seit 2008 bestehende deutsche Zinsschranke funktioniert grundsätzlich wie die niederländische Zinsschranke. Der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist bis zur Höhe von 30 % des EBITDA oder bis zu einem Nettozinsaufwand von 3 Mio. € abziehbar. EBITDA steht für Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, auf Deutsch: Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf materielle Wirtschaftsgüter und Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter. Die KMU-Schwelle ist in Deutschland damit erheblich höher als in den Niederlanden. Nennenswert ist, dass die Zinsschrankenregelung rechtsformunabhängig eingreift, und somit für sowohl Körperschaften als auch Personengesellschaften und Privatpersonen gilt. Sie bezieht sich somit nicht nur auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sondern auch auf die Einkommensteuer. Auch in Deutschland kann der nicht abzugsfähige Zinsaufwand als Zinsvortrag in folgende Jahre vorgetragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein unter der Zinsschranke nicht voll ausgeschöpftes Zinsvolumen (30 % des EBITDA) auf folgende Jahre vorzutragen. Auch gibt es Ausnahmen für nicht-Konzerngesellschaften sowie eine Eigenkapitalquotenausnahme für Konzerne.

Unterschiede zwischen der deutschen und niederländischen Zinsschranke

Der grösste Unterschied mit der niederländischen Zinsschranke ist jedoch die Wirkung der KMU-Schwelle. Die deutsche Zinsschranke hat einen Alles-oder-Nichts-Charakter. Beträgt der Nettozinsaufwand einer deutschen GmbH 2.999.999 €; ist der Saldo komplett abziehbar, da er die Schwelle von 3 Mio. € nicht übersteigt. Beträgt der Nettozinsaufwand einer deutschen GmbH jedoch 3 Mio. €;, ist dieser Saldo nur bis zu 30 % des EBITDA abzugsfähig.

Beispiel: Ein Unternehmen hat ein EBITDA von 2 Mio. €und einen Nettozinsaufwand von 3 Mio. €;. 30 % von 2 Mio. € sind 600.000 €;. Ein Unterschied von 1 € führt somit zu einer Reduzierung des Zinsabzugs von 2.399.999 €(2.999.999 €– 600.000 €;). Dieser unverhältnismässige Effekt kann in den Niederlanden nicht auftreten: Dort bleibt die Schwelle von 1 Million € immer abzugsfähig, egal wie hoch der steuerpflichtige Gewinn ist.

Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Zinsschranke

Die Zinsschranke wird in Deutschland seit ihrer Einführung teilweise heftig kritisiert: Es gibt sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranke wegen einem Verstoss gegen das objektive Nettoprinzip verfassungswidrig ist. Dieses Verfahren könnte dazu führen, dass die Zinsschranke geändert oder sogar abgeschafft werden muss.

Tipps für Ihr Finanzmanagement

Die niederländische Zinsschranke scheint somit in manchen Fällen vorteilhafter als die deutsche Zinsschranke zu sein. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass eine Kreditaufnahme durch eine niederländische B.V innerhalb Ihres Konzerns unter Umständen steuerlich günstiger wäre. Andererseits bietet die Zinsschranke auf deutscher Seite mehr Ausnahmen, sodass die Regelung möglicherweise auf Ihre deutsche GmbH oder deutsche AG keine Anwendung findet. Es lohnt sich also überprüfen zu lassen, welche Gesellschaft innerhalb Ihrer Gruppe am besten Darlehen aufnehmen sollte und zudem in welchen Umfang.

Wenn Sie innerhalb einem deutsch-niederländischen Konzern für die Unternehmensfinanzierung zuständig sind, haben Sie möglicherweise Fragen zum Thema Zinsschranke in den Niederlanden und Deutschland. Wir beraten Sie gerne umfassend und unterstützen Sie bei Ihren Finanzierungsentscheidungen.

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