Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Zahlungsaufforderung vom Finanzamt – Dwangbevel Niederlande

Eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erhalten? Waren Sie steuerpflichtig in den Niederlanden, haben aber Ihre Steuern nicht gezahlt? Dann haben Sie eventuell inzwischen einen Zwangsvollstreckungsbescheid im Namen des niederländischen Königs (dwangbevel in naam des konings) erhalten, der von Ihrem deutschen Finanzamt ausgeführt wird.

Was ist ein dwangbevel in naam des konings?

Sie haben eine Schreiben mit dem Betreff Zahlungsaufforderung von Ihrem deutschen Finanzamt erhalten, mit dem Hinweis, dass Sie von Ihrem Konto aufgrund eines dwangbevel in naam des konings eine Forderung zu zahlen haben. Es handelt sich dabei um einen Zwangsvollstreckungsbescheid im Namen des niederländischen Königs (dwangbevel in naam des konings).

Warum bekomme ich einen dwangbevel?

Ihnen wird ein dwangbevel zugestellt, wenn Sie zuvor in den Niederlanden einen Aufruf des Belastingdienstes dazu erhalten haben, z.B. Ihre Einkommenssteuer (inkomstenbelasting) oder andere Steuern zu zahlen, dies aber nicht gemacht haben. Dies kann geschehen, wenn Sie als Einzelfirma oder Selbständiger in den Niederlanden tätig waren. Wenn Sie keine Einkommenssteuer zahlen, obwohl Sie dazu verpflichtet gewesen wären, schätzt der Belastingdienst bei Ausbleiben einer Einkommenssteuererklärung die abzuführende Einkommenssteuer. Zunächst versendet der Belastingdienst eine Mahnung (aanmaning) für den fälligen Betrag zuzüglich eventueller Säumniszuschläge (verzuimboete). Wenn trotzdem die angeforderten Steuerzahlungen nicht in der gesetzten Frist eingehen, wird ein Zwangsvollstreckungsbescheid (dwangbevel) zugestellt.

Muss ich dieser Zahlungsaufforderung Folge leisten?

Die Zusammenarbeit des deutschen Finanzamtes mit dem niederländischen Belastingdienst ist sehr eng. Seit einigen Jahren ist das deutsche Finanzamt aufgrund von EU-Richtlinien dazu befugt und in der Lage, Ihre in den Niederlanden abzuführenden Steuern einzuziehen, wenn Sie nicht zahlen. Grundlage dafür ist die sogenannte zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung, die zwischen den Niederlanden und Deutschland gut funktioniert und regelmässig genutzt wird. Der niederländische Belastingdienst lässt sich in Deutschland durch das Finanzamt vertreten. Die Zahlungsaufforderung als dwangbevel in naam des konings ist also rechtmässig und ihr ist Folge zu leisten, auch wenn sie von Ihrem deutschen Finanzamt kommt!

Weniger Steuern zahlen?

Wenn Sie der Meinung sind, der Belastingdienst habe die abzuführende Einkommenssteuer zu hoch angesetzt, dann müssen Sie unverzüglich Ihren Inspektor (inspecteur) beim Belastingdienst anrufen und mit ihm besprechen, wie weiter zu verfahren ist. Er kann Ihnen zugestehen, innerhalb einer sehr kurzen Frist nachträglich eine Einkommenssteuererklärung einreichen zu dürfen. Dies liegt allerdings im Ermessen des Inspektors. Eventuell wird dann der zu zahlende Steuerbetrag herabgesetzt.

Wir können gern für Sie die Verhandlung mit dem Belastingdienst durchführen und Ihre Einkommenssteuererklärung erstellen. Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, rufen Sie uns bitte sofort an, da jeder Tag zählt.

Haben Sie noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Wenden Sie sich einfach an unsere deutschsprachigen Berater. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, werden Sie so schnell wie möglich zurückgerufen.

Datum: 11.09.2013

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