Sind Sie Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung und wollen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland zurückverlegen? Dann erhalten Sie von den niederländischen Steuerbehörden einen sogenannten Konservierungsbescheid, auch Aufschubbescheid genannt. Damit erheben die Niederlande eine Wegzugsteuer auf den Wert Ihrer Beteiligung an der niederländischen Kapitalgesellschaft. Diese Steuer müssen Sie in Zukunft zahlen, wenn Sie nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden Dividenden erhalten oder wenn Sie die Anteile verkaufen.
Wegzugsteuer und Konservierungsbescheid
Ein Konservierungsbescheid ist ein Steuerbescheid, mit dem die Niederlande einen Steueranspruch auf (künftige) Einkünfte sicherstellen, die während des Aufenthaltes in den Niederlanden entstanden oder zugewachsen sind. Durch den Wegzug könnten die Niederlande ansonsten bestimmte Einkünfte und Ansprüche in der Zukunft nicht mehr besteuern. Das neue Wohnsitzland wird in diesem Fall ebenfalls Steuern erheben wollen. Mit einem Konservierungsbescheid behalten sich die niederländischen Steuerbehörden ihre künftigen Ansprüche vor.
Bei einer Wohnsitzverlegung erzielt der Steuerpflichtige keine Einkünfte, aus denen er die geschuldete Einkommensteuer zahlen kann. Die niederländischen Steuerbehörden gewähren daher bei Wegzug innerhalb des EU-Raums automatisch eine zinslose Stundung der Steuerzahlung.
Konservierungsbescheid und Steueransprüche Niederlande
Eine in den Niederlanden ansässige Person erhält bei Wohnsitzverlegung ins Ausland einen Konservierungsbescheid. Halten Sie eine wesentliche Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann wird der Wegzug als fiktiver Verkauf Ihrer Anteile betrachtet. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn Sie mindestens 5 % einer bestimmten Art von Anteilen an einer Gesellschaft (z. B. einer B.V. Holland) halten. Sie werden dann Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung, auf Niederländisch kurz „DGA“ für „directeur-grootaandeelhouder“ genannt.
Darüber hinaus können die Steuerbehörden auch einen Konservierungsbescheid feststellen für:
- fiktive Einkünfte aus einer Kapitalversicherung, einem Sparkonto oder einem Kapitalanlagerecht am Eigenheim,
- erworbene Rentenansprüche,
- erworbene Leibrentenansprüche.
Wohnsitzverlegung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nach Deutschland
Ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer in Holland, der seinen Wohnsitz nach Deutschland zurückverlegt, wird 2023 mit 26,9 % Steuer aufgrund seiner wesentlichen Beteiligung in Box 2 der Einkommensteuer besteuert. Die Veranlagung durch einen Konservierungsbescheid soll verhindern, dass den Niederlanden durch den Wegzug des Gesellschafter-Geschäftsführers Steuerausfälle entstehen.
Praxisbeispiel:
- Just ist deutscher Unternehmer in Holland und hat eine Marketingagentur namens Just Marketing B.V.
- Just Marketing B.V. wurde 2020 von Just mit einem Stammkapital von 5.000 € gegründet. Er ist 100%iger Anteilseigner.
- Just zieht am 1. Januar 2024 zurück nach Deutschland. Sein Unternehmen verbleibt in den Niederlanden. Der Wert der Anteile beträgt zum Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung 250.000 €.
- Die fiktive Veräußerung der Anteile führt zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 245.000 € (Wert abzüglich Erwerbspreis).
- Just wird in Box 2 besteuert mit 26,9 % Einkommensteuer und muss somit eine Wegzugsteuer von 65.905 € entrichten.
- Das Finanzamt setzt die zu zahlende Steuer durch einen Konservierungsbescheid fest. Just erhält automatisch eine bedingungslose und zinslose Stundung.
Konservierungsbescheid und Zeitraum
In der Vergangenheit wurde bei Wegzug eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers eine Stundung für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums konnte der Konservierungsbescheid auf Antrag erlassen werden. Seit dem 15. September 2015 ist ein Konservierungsbescheid zeitlich unbegrenzt gültig. Bei Wegzug innerhalb der Europäischen Union dürfen die Steuerbehörden grundsätzlich keine Sicherheiten von dem Steuerpflichtigen einfordern.
DBA Niederlande und Erhebung eines konservierenden Steueranspruchs
In unserer Praxis kommt es regelmäßig vor, dass ein deutscher Gesellschafter-Geschäftsführer seinen Wohnsitz von den Niederlanden wieder nach Deutschland verlegt. Die Ausschüttung von Dividenden oder die Veräußerung von Anteilen nach dem Wegzug löst die Erhebung des Konservierungsbescheids aus. Die Niederlande wollen dann die konservierte Steuerschuld eintreiben. Im obigen Beispiel hat dies aus niederländischer Sicht zur Folge, dass Just den Konservierungsbescheid (teilweise) zahlen muss.
Je nach Situation wird man jedoch immer überlegen müssen, wie eine Dividendenausschüttung oder eine Anteilsveräußerung steuerlich zu behandeln ist. Im Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande sind auch Vorbehalte für eine wesentliche Beteiligung vorgesehen. Darüber hinaus ist die Sichtweise der deutschen Steuerbehörden auf eine Dividendenausschüttung oder Anteilsveräußerung zu berücksichtigen.
Planen Sie als Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung Ihren Wohnsitz nach Deutschland zurückzuverlegen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung der optimalen Steuerstrategie für Ihren Wegzug. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus, wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.