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Die Vorsorgevollmacht in den Niederlanden (Holland): das Lebenstestament

Die Vorsorgevollmacht in den Niederlanden: Das Lebenstestament

Wenn Sie als Unternehmer ein Testament verfasst haben, ist damit die Vererbung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod geregelt. Bei einem Testament handelt es sich also um Ihren Nachlass nach Ihrem Tod. Aber wer übt die Kontrolle über Ihre Geschäftsanteile aus, wenn Sie durch unvorhergesehene Umstände vorübergehend oder möglicherweise dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen? Oder was passiert mit Ihrem Haus, wenn Sie in einem Pflegeheim aufgenommen werden und nicht mehr in der Lage sind, eine Unterschrift zu leisten? Genau wie bei einem Testament sind dies Situationen, über die sich so manch einer lieber keine Gedanken machen möchte. Viele Probleme können jedoch vermieden werden, wenn Sie richtig vorsorgen.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht wird in den Niederlanden ein Lebenstestament genannt, ist juristisch aber eine Vollmacht. Durch das niederländische Lebenstestament wird vermieden, dass zunächst eine rechtliche Betreuung beim Gericht beantragt werden muss, wenn Sie aufgrund von Umständen eventuell vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (handlungsunfähig). Ein solcher Antrag muss beim Gericht eingereicht werden und kostet daher Zeit und Geld. Bei einer Vorsorgevollmacht ist in den Niederlanden eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich, da bereits im Voraus festgelegt wurde, wer Ihre Bevollmächtigten sind und somit zum Beispiel Ihr Unternehmen in Ihrem Namen weiterführen darf.

Vorsorgevollmacht oder Lebenstestament wichtig bei Estate Planning

Eine Vorsorgevollmacht kann jedoch auch bei der Nachlassplanung eine wichtige Rolle spielen. In einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, dass der Bevollmächtigte Schenkungen vornehmen darf. Die niederländischen Amtsgerichte würden Schenkungen dagegen nur genehmigen, wenn bereits eine Schenkungstradition vorläge. Gerade bei Schenkungen von erheblichem Wert wird oft keine Genehmigung erteilt. Mit der Vorsorgevollmacht ist die Genehmigung des Amtsgerichts nicht erforderlich, sodass die Nachlassplanung flexibler gestaltet werden kann.

Es ist somit wichtig, selbst die Regie in dieser Sache zu übernehmen. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Entscheidungen über Ihr Geld und Ihr Vermögen, aber auch über gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten treffen darf, falls Sie selbst nicht mehr handeln können.

Vorsorgevollmacht oder Lebenstestament: Was wird geregelt?

Im Lebenstestament bzw. Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf. Diese Person oder Personen sind Bevollmächtigte und vertreten Sie. Darüber hinaus legen Sie in der Vorsorgevollmacht die Regeln für das Handeln dieser Bevollmächtigten und die Kontrolle über die Bevollmächtigten fest. Sogar unvorhergesehene Umstände können Sie in einem Lebenstestament regeln.

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