Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Einsatz eines Vertreters in den Niederlanden

Vertreter Niederlande – Steuerpflicht Niederlande

Deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden wirtschaftlich tätig sind, werden in der Regel auch in den Niederlanden steuerpflichtig. Die Steuerpflicht für die niederländischen Ertragsteuern (Körperschaftsteuer) entsteht oft dadurch, dass ein deutsches Unternehmen eine niederländische Niederlassung oder Filiale unterhält, von der aus die Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden. Eine solche Niederlassung oder Filiale, die in Steuerterminologie auch Betriebsstätte genannt wird, muss dem betreffenden Unternehmen nachhaltig zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund versuchen viele Unternehmen die Entstehung einer Betriebsstätte zu vermeiden, indem sie zum Beispiel einen niederländischen Handelsagenten oder einen niederländischen Vertriebsmitarbeiter beauftragen. Dabei wird leider oft vergessen, dass dadurch auch eine Steuerpflicht in den Niederlanden entstehen kann. Das passiert nämlich, wenn dieser Handelsagent oder Vertriebsmitarbeiter als „ständiger Vertreter“ (oder unselbständiger Vertreter) angesehen wird. In diesem Beitrag besprechen wir die Merkmale des ständigen Vertreters und die damit verbundenen Steuerrisiken.

Was sind die Merkmale eines Vertreters?

Der ständige Vertreter führt unselbständig von seinem Auftraggeber Handelsaktivitäten in einem anderen Land aus. Vertritt ein Handelsagent oder Kommissionär mehrere Unternehmen, dann wird derjenige in der Regel als selbständiger Vertreter angesehen und entsteht für den Auftraggeber keine Steuerpflicht im Land des Vertreters. Hat der Vertreter jedoch keine anderen Auftraggeber und handelt er unselbständig, oder ist er sogar Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens, dann kann er als ständiger Vertreter angesehen werden. Diese Qualifikation hängt davon ab, ob der Vertreters vertretungsberechtigt ist, um im Namen des Auftraggebers zu handeln bzw. Verträge abzuschliessen, und wie oft er von dieser Befugnis Gebrauch macht.

Was sind die steuerlichen Risiken eines Vertreters?

Wenn ein deutsches Unternehmen einen niederländischen ständigen Vertreter beauftragt, kann dies zur Steuerpflicht in den Niederlanden führen. In dem Fall werden Gewinne, die den Handelsaktivitäten des ständigen Vertreters zuzurechnen sind, mit niederländischer Körperschaftsteuer (vennootschapsbelasting) besteuert. Wenn der ständige Vertreter Arbeitnehmer des Unternehmens ist, entstehen zudem auch Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Wenn sich diese Situation ergibt, stellt sich ausserdem die Frage, wieviel Gewinn man den Niederlanden zurechnen muss. Dies hängt stark von der Komplexität der Funktionen des ständigen Vertreters ab. Handelt es sich ausschliesslich um eine Vertriebsfunktion, dann wird in den meisten Fällen eine marktübliche Gewinnspanne über den Wiederverkaufswert berechnet. Diese Gewinnspanne wird mit niederländischer Körperschaftsteuer besteuert. Wenn der ständige Vertreter andere, komplexere Funktionen ausübt, muss der Gewinn eventuell mit anderen Gewinnaufteilungsmethoden berechnet werden.

Entwicklungen auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene ändert sich der Begriff des ständigen Vertreters andauernd. So kann zum Beispiel auch eine niederländische Gesellschaft, die Vertriebstätigkeiten für ihre deutsche Muttergesellschaft ausübt, als ständiger Vertreter der Muttergesellschaft angesehen werden. In dem Fall wird die Muttergesellschaft körperschaftsteuerpflichtig in den Niederlanden. Seit kurzem können auch Kommissionäre, die eigentlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung handeln, unter Umständen trotzdem als ständige Vertreter angesehen werden. Hierbei ist immer die wirtschaftliche Situation relevant, und nicht was die Parteien vertraglich miteinander geregelt haben.

Vertreter Niederlande – Unsere Dienstleistungen

Im Hinblick auf die geschilderten Risiken, kann es vorteilhaft sein, wenn man die steuerlichen Folgen prüfen lässt, bevor man einen niederländischen Handelsvertreter oder Kommissionär beauftragt. Steht es dieser Person frei, um andere Aufträge anzunehmen? Oder ist Ihr Unternehmen der einzige Auftraggeber?  Und wie soll der Vertrag gestaltet werden? Zum Schluss darf man nicht vergessen, dass ein niederländischer Handelsvertreter möglicherweise hohe Umsätze erzielen kann, und man deswegen die niederländischen handels- und steuerrechtlichen Pflichten in Kauf nehmen sollte. Wichtig ist nämlich, dass Gewinne, die in den Niederlanden besteuert werden, von der deutschen Besteuerung freigestellt werden.

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