Wenn in Ihrem international tätigen Unternehmen Verluste in den Niederlanden entstanden sind, können Sie diese mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über grenzüberschreitenden Verlustausgleich und die entsprechenden Voraussetzungen in den Niederlanden.
Was ist Verlustausgleich oder Verlustverrechnung?
Haben Sie Anteile an einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) oder niederländischen Aktiengesellschaft (N.V.)? Dann muss diese Gesellschaft jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Hierzu werden zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage die erzielten Erträge oder entstandene Verluste festgestellt. Entstandene Verluste können im Rahmen der niederländischen Körperschaftsteuer verrechnet werden mit Erträgen, die in einem anderen Jahr erzielt wurden. Die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus einem Vorjahr wird als Verlustrücktrag oder „Loss Carryback“ bezeichnet. Die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus einem Folgejahr wird als Verlustvortrag oder „Loss Carryforward“ bezeichnet.
Wann liegt grenzüberschreitende Verlustausgleich vor?
Grenzüberschreitende Verluste können vorliegen, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft als Teil einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns Verluste erleidet. Zum Beispiel kann die deutsche Tochtergesellschaft (GmbH) einer niederländischen B.V. Verluste erleiden. Hier stellt sich die Frage, ob die niederländische B.V. die Verluste der deutschen GmbH durch Verlustabzug mit ihren Gewinnen verrechnen kann, so dass in den Niederlanden weniger Körperschaftsteuern anfallen. Aufgrund der Beteiligungsfreistellung müssen die Niederlande die in Deutschland entstandenen Verluste nicht zum Abzug zulassen.
Die Ausnahme zur Ermöglichung einer Verlustausgleich: finale Verluste!
Es gibt eine Ausnahme, die eine grenzüberschreitende Verlustausgleich ermöglicht: Auf der Grundlage europäischer Rechtsprechung muss eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung zugelassen werden, wenn finale Verluste vorliegen. Finale Verluste liegen vor, wenn es im Ausland keine Möglichkeiten mehr gibt, die Verluste zu verrechnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die GmbH liquidiert wird, und die GmbH selbst keine Gewinne erzielen wird, mit denen die Verluste ausgeglichen werden können. Die Niederlande lassen in diesem Fall die Verrechnung der Verluste der GmbH mit den Gewinnen der B.V. aufgrund der niederländischen Liquidationsverlustregelung zu. Handelt es sich hierbei um die deutsche Betriebsstätte einer niederländischen Kapitalgesellschaft, bietet die niederländische Auflösungsverlustregelung eine Lösung. Finale Auflösungsverluste der deutschen Betriebsstätte können dann mit den in den Niederlanden erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Verlustverrechnungsarten im Rahmen der niederländischen Körperschaftsteuer
Der Verlustausgleich kann innerhalb einer Kapitalgesellschaft, aber auch innerhalb einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns stattfinden. Die Voraussetzungen für die Verlustverrechnung sind in nationalen Gesetzen festgelegt. In den Niederlanden gelten im Wesentlichen die folgenden Grundregeln:
- Verluste können ab 2022 unbegrenzt vorgetragen werden (Verlustvortrag);
- Verluste können nur auf ein Jahr begrenzt zurückgetragen werden (Verlustrücktrag);
- Ab 2022 gilt, dass wenn der steuerpflichtige Gewinn 1 Million Euro übersteigt, nur 50 % des steuerpflichtigen Gewinns über 1 Million Euro mit den entstandenen Verlusten verrechnet werden kann.
Darüber hinaus können zusätzliche nationale Vorschriften für die Anwendung des Verlustausgleichs im Rahmen der steuerlichen Organschaft oder für Unternehmensgruppen.
Verfügt Ihr niederländisches Unternehmen über eine Beteiligung oder eine Betriebsstätte im Ausland, wie beispielsweise eine GmbH, in der Verluste anfallen? Wenn ja, können diese Verluste möglicherweise mit den niederländischen Gewinnen Ihrer Gesellschaft(en) verrechnet werden.
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