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Übertragung Ihres niederländischen Unternehmens? Bestimmen Sie den richtigen Zeitpunkt!

Planen Sie die Übertragung Ihres niederländischen Unternehmens? Aufgrund von Änderungen der BOR und der DSR kann es ratsam sein, dies vor dem 1. Januar 2025 zu tun.

Übertragung Ihres niederländischen Unternehmens: Was bewirken die BOR und die DSR?

In den Niederlanden spielen die Unternehmensnachfolgeregelung „BOR“ und die Rückstellungsregelung „DSR“ eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von Familienunternehmen und KMU. Beide Steuerregelungen zielen darauf ab, die Übertragung eines Unternehmens reibungsloser zu gestalten, und bieten erhebliche Steuervorteile. Das Hauptziel besteht darin, die Kontinuität von (Familien-)Unternehmen zu gewährleisten, indem der Steuerdruck bei der Übertragung verringert wird.

Die BOR sieht eine Befreiung oder Ermäßigung der Erbschaft- und Schenkungssteuer zum Zeitpunkt der Übertragung vor, z. B. bei Tod oder Schenkung, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies gilt für Unternehmensvermögen und Unternehmensanteile, sofern das Unternehmen als „Unternehmen“ qualifiziert und nach der Übertragung fortgeführt wird.

Die Rückstellungsregelung „DSR“ ist ein weiteres Instrument des Steuerrechts, das bei der Übertragung eines Unternehmens zur Anwendung kommt, jedoch stärker auf die Einkommensteuer ausgerichtet ist. Diese Regelung ermöglicht es, den Steueranspruch auf Veräußerungsgewinne aus dem Unternehmen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, etwa wenn das Unternehmen verkauft wird.

Zusammenspiel der BOR- und DSR-Regelungen bei Unternehmensübertragung

Die Kombination von BOR und DSR kann eine wirkungsvolle Strategie bei der Übertragung eines Unternehmens sein. Die richtige Anwendung dieser Regelungen kann zu erheblichen Steuereinsparungen und einem reibungsloseren Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation führen.

Änderungen der BOR-Regelung

Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine Reihe von Änderungen geben. So entfällt beispielsweise die Voraussetzung, dass der Nachfolger erwerbstätig gewesen sein muss, und der Nachfolger muss mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem gilt die Regelung nur noch für den betrieblichen Teil von Betriebsvermögen, das sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke genutzt wird. Sie gilt nur für Betriebsvermögen mit einem Wert von über 100.000 €. Dies gilt zum Beispiel für gemischt genutzte Immobilien.

Steuersatzänderung in der DSR-Regelung

Die wichtigste Änderung ist jedoch der Steuersatz. Derzeit gilt eine 100%ige Steuerbefreiung für Übertragungen bis zu einem Wert von 1.200.000 €. Darüber hinaus gilt eine 83%ige Befreiung.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die 100%ige Steuerbefreiung bis zu einem Wert von 1.500.000 €, aber die Steuerbefreiung für den darüber hinausgehenden Betrag wird auf 75 % reduziert.

Bestimmen Sie den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung Ihres Unternehmens

Wenn Sie planen, Ihr niederländisches Unternehmen kurzfristig zu übertragen, ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen. Liegt der Wert des Unternehmens deutlich über 1.500.000 €, dann ist es ratsam, die Übertragung vor dem 1. Januar 2025 vorzunehmen und so die derzeit noch geltende „hohe“ Steuerbefreiung von 83 % zu nutzen. Es kann auch vorteilhaft sein, Vermögenswerte, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, vor dem 1. Januar 2025 zu übertragen. Jetzt gilt die Befreiung noch für das gesamte Vermögen, nach dem 1. Januar 2025 nur noch für den betrieblich genutzten Teil.

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