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Tranzparenzregister Niederlande – Eintragung im UBO-Register ab 27. September 2020 Pflicht

Wir berichteten zuvor über die Einführung des niederländischen Transparenzregisters („UBO-Registers”) infolge der Umsetzung europäischer Vorschriften. Ab dem 27. September 2020 ist in den Niederlanden die Eintragung des wirtschaftlichen Berechtigten eines meldepflichtigen Unternehmens in das niederländische UBO-Register Pflicht.

Weshalb wird das niederländische Tranzparenzregister (UBO-Register) eingeführt?

Mit der Einführung des Tranzparenzregisters / UBO-Registers sollen Geldwäschepraktiken und Terrorismusfinanzierung wirksamer bekämpft werden. Des Weiteren soll das UBO-Register Eigentumsstrukturen von Organisationen transparenter machen. Zuständig für die Verwaltung und Durchführung des UBO-Registers als Teil des Handelsregisters ist die niederländische Industrie- und Handelskammer.

Was ist ein UBO (Ultimate Beneficial Owner)?

Der Ultimate Beneficial Owner, oder zu Deutsch der wirtschaftlich Berechtigte, ist die natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Kapitalanteile an einer angabepflichtigen Gesellschaft oder einer sonstigen juristischen Person hält. Beispielsweise ein Gesellschafter oder Anteilseigner mit einem 25%-Anteil an einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.).

Wie läuft die Eintragung in das Tranzparenzregister Niederlande (UBO-Register)?

Die Unternehmen, die bereits im niederländischen Handelsregister eingetragen sind und angabepflichtig für das niederländische UBO-Register sind, erhalten ein Aufforderungsschreiben der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel). Angabepflichtig sind juristische Personen, Personengesellschaften und Vereinigungen.

Das UBO-Register erfasst folgende Angaben:

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnort des wirtschaftlich Berechtigten;
  • Art des wirtschaftlichen Interessens des wirtschaftlich Berechtigten;
  • Umfang des wirtschaftlichen Interessens des wirtschaftlich Berechtigten.

Die obligatorische Eintragung in das UBO-Register ist ab dem 27. September 2020 möglich. Bestehende Rechtsträger müssen sich bis zum 27. März 2022 in das UBO-Register eintragen. Neue Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlich Berechtigte sofort eintragen, ansonsten erhalten sie keine Nummer der Kamer van Koophandel mehr.

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