Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Steuerpflicht für ausländische Gesellschafter einer BV

Eine Steuerpflicht in den Niederlanden für ausländische Gesellschafter kann entstehen, wenn ein niederländisches Unternehmen ausländische Gesellschafter hat. In diesem Fall können die besonderen Vorschriften über die so genannte technisch wesentliche Beteiligung zur Anwendung kommen. In diesem Fall können ausländische Anteilseigner unter bestimmten Umständen über die niederländische Körperschaftssteuer für Einkünfte aus ihrer Beteiligung, wie Dividendenzahlungen oder den Verkauf von Anteilen, steuerpflichtig werden.

Steuerpflicht und wesentliche Beteiligung Holland 

Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn eine natürliche Person, entweder mit oder ohne Partner, eine Beteiligung von mindestens 5 % an einem Unternehmen oder einer Genossenschaft hält. Dazu gehören nicht nur Geschäftsanteile, sondern auch Gewinnrechte, Optionen und Genussrechte, die ähnliche Beteiligungen darstellen. Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung sind steuerpflichtig.  

Ausländische Gesellschafter und die „technisch wesentliche Beteiligung“ 

Eine technisch wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn ein ausländisches Unternehmen (Gesellschaft oder Körperschaft) eine wesentliche Beteiligung an einem niederländischen Unternehmen zum (Haupt-)Zweck der Steuervermeidung hält. Entscheidend ist, dass diese Beteiligung Teil einer künstlichen Konstruktion oder Konstruktionsreihe ist.  

Zweck der Regelung für ausländische Gesellschafter

Zweck dieser Regelung ist es, Missbrauch zu verhindern, wie die Umgehung der Dividendensteuer durch die Zwischenschaltung ausländischer Unternehmen. Man denke beispielsweise an die Situation, in der eine natürliche Person eine inaktive ausländische Holdinggesellschaft in die Struktur einfügt, um eine Beteiligung an einer niederländischen B.V. zu halten. Die Regelung über die technisch wesentliche Beteiligung soll sicherstellen, dass Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung an einer niederländischen Gesellschaft unabhängig von der Komplexität der internationalen Unternehmensstruktur gerecht besteuert werden.

Folgen einer technisch wesentlichen Beteiligung für die Steuerpflicht

Ausländische Anteilseigner mit einer technisch wesentlichen Beteiligung an einem niederländischen Unternehmen unterliegen der niederländischen Körperschaftssteuer auf Einkünfte wie Dividenden und Verkaufsgewinne. 

Internationaler Kontext und Steuerabkommen  

In europäischen Verhältnissen gilt die europäische Mutter-Tochter-Richtlinie. Sie sieht unter anderem vor, dass Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft aus einem EU-Mitgliedstaat an eine Muttergesellschaft im anderen EU-Mitgliedstaat steuerfrei sind. Die Vorschriften der Mutter-Tochter-Richtlinie gelten jedoch nicht in Missbrauchsfällen. Was genau unter missbräuchlichen Situationen zu verstehen ist, wird daher vom nationalen Gesetzgeber festgelegt.

Darüber hinaus gilt in internationalen Situationen in der Regel ein Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und dem anderen Land, z. B. Deutschland. Oft ist ein ermäßigter Steuersatz oder eine Steuerbefreiung für Dividendenzahlungen einer niederländischen Gesellschaft vorgesehen, wenn der Anteilseigner eine Gesellschaft mit einer gewissen Beteiligung ist. 

Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland enthält eine Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung, die die Anwendung eines ermäßigten Quellensteuersatzes verhindert. Der (Steuersatz-)Vorteil war der Hauptzweck einer Konstruktion oder Transaktion. Infolgedessen kann die technisch wesentliche Beteiligungs-Regelung auch im Verhältnis zu Deutschland Anwendung finden.  

Die technisch wesentliche Beteiligung: weitere Entwicklungen  

Die Regelung in Bezug auf die technisch wesentliche Beteiligung wurde in den letzten Jahren zunehmend verschärft und die Voraussetzungen wurden in der Rechtsprechung konkretisiert. Die jüngste Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Quellensteuer auf Dividenden hat deutlicher gemacht, wann eine missbräuchliche Situation vorliegen kann. Wenn ein ausländischer Gesellschafter ein gewerblich tätiges Unternehmen betreibt und die Beteiligung an der niederländischen Gesellschaft den eigenen Geschäftstätigkeitenfunktionell zuzuordnen ist, werden steuerliche Motive als nicht ausschlaggebend angesehen. In anderen Fällen können sich für den ausländischen Gesellschafter Probleme ergeben, die die Regelung in Bezug auf die technisch wesentliche Beteiligung auslösen können

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