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Die 30 %-Regelung Niederlande für Expats

Die 30 %-Regelung Niederlande ist seit vielen Jahren eine beliebte Lohnsteuerregelung um die Einstellung hochqualifizierter ausländischer Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Viele deutsche Arbeitnehmer in den Niederlanden nutzen die 30 %-Regelung und profitieren somit von einem Steuervorteil. Sie können maximal 30 % ihres Gehalts steuerbefreit in Form einer steuerfreien Vergütung von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Die Regelung wurde zwischenzeitlich erheblich geändert: So wurde beispielsweise die Laufzeit von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Auch für 2024 sind Änderungen geplant: So wird ab dem 1. Januar 2024 eine Höchstgrenze für die Vergütung gelten. Was das für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Arbeitnehmer bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die niederländische 30 %-Regelung?

Die niederländische sogenannte Arbeitskostenregelung ist ein wichtiger Bestandteil des niederländischen Lohnsteuerrechts und legt die Spielregeln für alle Vergütungen und Sachleistungen eines Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer fest. Bestimmte Leistungen können steuerfrei erstattet oder zur Verfügung gestellt werden. Für die Erstattung extraterritorialer Kosten gilt eine gezielte Freistellung. Extraterritoriale Kosten sind die zusätzlichen Kosten eines vorübergehenden Aufenthalts ausserhalb des Herkunftslandes, die einem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung entstehen. Ein niederländischer Arbeitgeber kann die tatsächlich entstanden Kosten erstatten oder unten bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalerstattung nach der 30 %-Regelung ansetzen.

Wenn die 30 %-Regelung Niederlande angewendet werden kann, darf der niederländische Arbeitgeber maximal 30 % des Gehalts, einschliesslich der Vergütung, steuerfrei als Nettokostenerstattung auszahlen. In den meisten Fällen wird die 30 %-Regelung für eingewanderte Arbeitnehmer angewendet, die aus dem Ausland in die Niederlande entsendet wurden.

Welche Bedingungen stellt die 30 %-Regelung Niederlande an deutsche Arbeitnehmer?

Ein deutscher Arbeitnehmer, der in die Niederlande zieht, muss zunächst über spezifisches Fachwissen verfügen. Dieses spezifische Fachwissen sollte auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder nur knapp vorhanden sein. Das spezifische Fachwissen gilt als vorhanden, wenn das Jahresgehalt 41.954 € (2023) übersteigt. Hat der deutsche Arbeitnehmer einen niederländischen Master-Abschluss oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und ist jünger als 30 Jahre, gilt ein niedrigeres Einkommensniveau von 31.891 € (2023). Unabhängig von der Höhe des Einkommens kann der deutsche Arbeitnehmer die 30 %-Regelung immer in Anspruch nehmen, wenn er an einer anerkannten niederländischen Forschungseinrichtung wissenschaftliche Forschung betreibt oder als Arzt in der Ausbildung zum Facharzt in den Niederlanden tätig ist.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Beträge zuzüglich der 30 %-Vergütung sind, die zum Gehalt hinzukommt. In der Praxis wird bei Gewährung der 30 %-Regelung das vereinbarte Bruttogehalt in der Regel auf 70 % reduziert. Beispiel: Das vereinbarte Bruttogehalt beträgt 60.000 €. Die Steuerverwaltung stellt einen sogenannten 30 %-Bescheid aus. Das Bruttogehalt beträgt 42.000 € und die steuerfreie 30 %-Vergütung beträgt 18.000 €. Das Gehalt exklusive der 30 %-Vergütung entspricht somit der Gehaltsvorstellung.

Die zweite Bedingung ist, dass der deutsche Arbeitnehmer in den zwei Jahren vor seinem ersten Arbeitstag in den Niederlanden mehr als 16 Monate auf einer Entfernung von mehr als 150 Kilometern (Luftlinie) von der niederländischen Grenze gelebt haben muss. Folglich kann die niederländische 30 %-Regelung für viele Arbeitnehmer aus bestimmten Teilen Deutschlands, insbesondere aus den Grenzregionen, nicht angewendet werden.

Wie wird die 30 %-Regelung Niederlande angewendet?

Erfüllt ein ausländischer Arbeitnehmer die Voraussetzungen, muss er gemeinsam mit seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Anwendung der 30 %-Regelung bei der niederländischen Steuerverwaltung stellen. Wenn die Steuerbehörde zustimmt, wird ein Bescheid ausgestellt, der je nach Beantragung höchstens 5 Jahre gültig ist. Der Arbeitgeber wendet anschliessend die niederländische 30 %-Regelung in seiner niederländischen Gehaltsabrechnung an.

Welche weiteren Vorteile bietet die 30 %-Regelung Niederlande?

Ein deutscher Expat, der in die Niederlande gezogen ist, kann sich aufgrund der 30 %-Regelung für eine teilweise ausländische Steuerpflicht entscheiden. Der deutsche Arbeitnehmer wird dann als ausländischer Steuerpflichtiger für Box 2 (Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung) und Box 3 (Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten) eingestuft, so dass entsprechende ausländische Einkünfte in den Niederlanden nicht besteuert werden.

Darüber hinaus kann die 30 %-Regelung Niederlande eine Reihe von Angelegenheiten für einen aussereuropäischen Arbeitnehmer vereinfachen. Ein aussereuropäischer Führerschein kann relativ einfach in einen niederländischen Führerschein umgewandelt werden. Zudem wird ein nichteuropäischer Mitarbeiter dank der 30 %-Regelung schneller eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden erhalten.

Was ändert sich an der niederländischen 30 %-Regelung?

  • Wahlmöglichkeit zwischen der Erstattung der tatsächlichen extraterritorialen Kosten und der Anwendung der 30 %-Regelung.

Die Wahlmöglichkeit zwischen der Erstattung der tatsächlichen extraterritorialen Kosten und der Anwendung der 30 %-Regelung gab es schon. Bisher konnte man für jeden Lohnzeitraum eine Wahl treffen. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch seit 2023 eingeschränkt: Nun muss für jedes Kalenderjahr entschieden werden, ob die tatsächlichen extraterritorialen Kosten erstattet werden sollen, oder ob die 30 %-Regelung angewendet werden soll.

  • Begrenzung der steuerfreien Vergütung auf 30 % der WNT-Norm.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für die 30 %-Regelung die WNT-Norm aus dem niederländischen Gesetz zur Normierung von Spitzengehältern im öffentlichen und halböffentlichen Sektor. Diese Begrenzung führt dazu, dass die 30 %-Regelung nur auf den Teil des steuerpflichtigen Gehalts angewandt werden darf, der die WNT-Norm (233.000 €) nicht übersteigt. 2023 beträgt der Höchstbetrag der Vergütung somit 69.900 €.

Die Begrenzung erfolgt jährlich. Gilt die 30 %-Regelung nur für einen Teil des Kalenderjahres, wird diese Norm entsprechend anteilig auf den steuerpflichtigen Lohn angewendet.

Beispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält ein Gehalt von 250.000 €. Die steuerfreie Vergütung nach der 30 %-Regelung wäre in dem Fall 75.000 €. Diese wird jedoch durch die neue Begrenzungsvorschrift auf 69.900 € maximiert. Somit sind 5.100 € nicht gezielt freigestellt. Von diesem Teil müssen, wie auch vom restlichen steuerpflichtigen Gehalts, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden oder aber dieser Teil kann im Rahmen der Arbeitskostenregelung eingebunden werden.

  • Übergangsregelung

Für diese Anpassungen gilt eine Übergangsregelung: Wenn ein Arbeitnehmer im letzten Lohnzeitraum des Jahres 2022 eine 30 %-Vergütung erhalten hat, werden die oben genannten Anpassungen bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Begrenzung für ihn ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Ist ein Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2022 nach einer Unterbrechung erneut eingewanderter Arbeitnehmer, ist die Übergangsregelung bis zur Unterbrechung anwendbar und erfolgt anschließend die Begrenzung. Für Arbeitnehmer, bei denen die 30 %-Regelung am oder nach dem 1. Januar 2023 erstmalig angewendet wird, gilt die Übergangsregelung nicht und ist die Begrenzungsregel ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.

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