Wenn Sie Mitarbeiter einer internationalen Organisation sind, können Sie möglicherweise die „diplomatische Steuerbefreiung“ in Anspruch nehmen. Ausländische Mitarbeiter internationaler völkerrechtlicher Organisationen können in den Niederlanden eine Befreiung von der Besteuerung des Empfangsstaates genießen.
Steuerbefreiung: Die diplomatische Steuerbefreiung Holland
Die diplomatische Steuerbefreiung, die Teil des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen ist, gewährt Diplomaten und Bediensteten internationaler Organisationen bestimmte Steuervergünstigungen. Die Niederlande haben mit mehreren internationalen Organisationen mit Sitz in den Niederlanden Vereinbarungen über Steuerbefreiungen für deren Mitarbeiter getroffen.
Internationale Organisationen und Steuerbefreiung in den Niederlanden
In den Niederlanden ist ein breites Spektrum internationaler Organisationen ansässig, darunter Rechtsinstitutionen wie der Internationale Gerichtshof, EU-Institutionen wie die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA und Europol sowie andere Organisationen wie das Europäische Patentamt (EPO). Spezielle Abkommen, wie das Sitzabkommen mit dem EPO, ermöglichen es den Mitarbeitern dieser Organisationen, in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen.
Auswirkungen der diplomatischen Steuerbefreiung Holland
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und über einen „AO-Status“ oder „BO-Status“ verfügen, dann gelten unterschiedliche Steuerbefreiungen. Diese Befreiungen sind an Ihren Aufenthaltsstatus in den Niederlanden geknüpft und reichen von einer vollständigen bis zur teilweisen Befreiung von der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und anderen Steuern und Abgaben. Die konkreten Vergünstigungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Neben der Steuerbefreiung in Bezug auf Ihr Gehalt der internationalen Organisation in Box 1 (Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum), umfasst die Regelung auch Teilsteuerbefreiungen in Box 2 (Einkommen aus wesentlichen Beteiligungen) und Box 3 (Einkommen aus Spar- und Anlageaktivitäten). Außerdem können Sie (teilweise) von der niederländischen Umsatzsteuer, den Verbrauchssteuern, den Einfuhrabgaben, der Kraftfahrzeugsteuer und der Glücksspielsteuer befreit werden.
Schwerpunkte für Arbeitnehmer internationaler Organisationen, ihre Lebenspartner und Familienangehörige
Für Bedienstete internationaler Organisationen mit Einkünften aus mehreren Quellen gibt es einige wichtige steuerliche Aspekte, deren Auswirkungen beachtet werden sollten. Besonderheiten können sich bei Einkünften ergeben, die sich auf die Niederlande beziehen (und daher nicht steuerfrei sind), bei Einkünften aus dem Ausland (und deren steuerlicher Behandlung im Ausland) sowie bei der Kombination mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder Investitionen. Die steuerliche Situation ist auch für Partner und Familienangehörige von Bedeutung, da diese ebenfalls (teilweise) steuerbefreit sein können.
Fazit
Die Steuerregelungen für Mitarbeiter internationaler Organisationen können Ihr Nettoeinkommen erhöhen, aber auch Ihre Situation und Ihre Steuererklärung manchmal komplizierter machen. Wenn Sie bei einer internationalen Organisation arbeiten, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung Ihrer Situation und der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
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