Ein Split-Payroll oder Gehaltssplitting mit den Niederlanden liegt vor, wenn Ihr Mitarbeiter nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeitet. Das Gehalt des Arbeitnehmers wird teilweise in Deutschland, und teilweise in den Niederlanden als Lohn ausgezahlt. Neben den Folgen für Steuern und Sozialversicherung ist es auch wichtig, die arbeitsrechtlichen Folgen für Ihren grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Split-Payroll Niederlande und Varianten
Ein Split-Payroll mit den Niederlanden kommt in mehreren Varianten vor:
- Materieller Salary-Split: Der Arbeitnehmer hat einen (deutschen) Arbeitsvertrag;
- Formeller Salary-Split: Der Arbeitnehmer hat einen deutschen Arbeitsvertrag und einen niederländischen Arbeitsvertrag;
- Salary-Split eines Geschäftsführers, der zudem Arbeitnehmer ist.
Split-Payroll Niederlande: Materieller Salary-Split
Ein deutscher Arbeitnehmer, der eine Beschäftigung in den Niederlanden aufnimmt, wird nicht immer einen formellen Arbeitsvertrag mit einem niederländischen Arbeitgeber abschliessen. In vielen Fällen handelt es sich um einen Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit seinem deutschen Arbeitgeber hat, und der einem materiellen Arbeitgeber in den Niederlanden zur Verfügung gestellt wird. Der Arbeitnehmer unterliegt dann der Weisungsbefugnis des niederländischen materiellen Arbeitgebers (oftmals ein verbundenes Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe), dem in der Regel auch ein Teil der Lohnkosten in Rechnung gestellt wird. In einer solchen Situation entsteht ein materieller Salary-Split. Dabei wird das Verhältnis zwischen dem deutschen Arbeitnehmer und der niederländischen Gesellschaft in materieller Hinsicht aufgrund der Fakten und Umstände als Arbeitsverhältnis angesehen. Ein materielles Gehaltssplitting kann zum Beispiel auch eintreten, wenn der deutsche Arbeitnehmer für eine niederländische Betriebsstätte tätig ist oder sich mehr als 183 Tage in den Niederlanden aufhält.
Split-Payroll Niederlande: Formeller Salary-Split
Bei einem formellen Salary-Split hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Arbeitgeber in Deutschland, sondern auch einen Arbeitgeber in den Niederlanden, zum Beispiel bei der Schwestergesellschaft in den Niederlanden. In diesem Fall muss es zwei separate Arbeitsverträge geben. Der Arbeitnehmer erhält daher auch zwei separate Gehaltsabrechnungen, eine aus Deutschland vom deutschen Arbeitgeber und eine aus den Niederlanden vom niederländischen Arbeitgeber. auch die Rechtswahl für ein Rechtssystem wird ratsam sein, um die Anwendung unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Rechtsordnungen zu verhindern.
Split-Payroll Niederlande: Geschäftsführer und Arbeitnehmer
Neben den oben beschriebenen Situationen für einen Arbeitnehmer kann ein Salary-Split oder Gehaltssplitting auch entstehen, wenn eine Person zwei Arbeitsverhältnisse hat, und zwar als Arbeitnehmer und als Geschäftsführer. Dies ist oft der Fall bei einem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer, der mit einem Gehaltssplitting konfrontiert wird.
Beispielsweise ein in Deutschland ansässiger Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer, der mit seiner deutschen Holdinggesellschaft in den Niederlanden an einer niederländischen Tochtergesellschaft, z.B. einer BV, beteiligt ist und dort als Privatperson Geschäftsführer ist und darüber hinaus auch Tätigkeiten ausübt, die auch andere Mitarbeiter der BV hätten ausführen können. Zusätzlich zu der Vergütung, die dieser Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer als Geschäftsführer oder Arbeitnehmer in Deutschland erhält, wird er auch eine Geschäftsführervergütung und ein Arbeitnehmergehalt der niederländischen BV bekommen. Die Geschäftsführervergütung wird in dem Land besteuert, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, in diesem Fall in den Niederlanden. Die Vergütung, die der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer der BV für die regulären Tätigkeiten erhält (Arbeitnehmerentgelt), wird jedoch dort besteuert, wo die physischen Tätigkeiten stattfinden.
Split-Payroll Niederlande: Praxistipps
Bei einem (formellen) Salary-Split müssen verschiedene Fragen beantwortet werden, wie zum Beispiel:
- Welches Rechtssystem findet auf die Arbeitsverträge Anwendung?
- Was sind die Folgen für die Rechtsposition des Arbeitnehmers im jeweiligen Land?
- Was sind die Bedingungen für eine Kündigung des Arbeitnehmers / Geschäftsführer-Arbeitnehmers? Reicht eine Kündigung aus oder müssen mehrere Verfahren durchgeführt werden?
- Was sind die Konsequenzen für die Sozialversicherung des Mitarbeiters? Dazu gehört auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Was sind die Auswirkungen auf die Rentenansprüche?
Tipp: Lesen Sie hierzu auch den Artikel „Salary-Split Niederlande-Deutschland‟.
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