Immer mehr Deutsche arbeiten sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden, da ihr Arbeitgeber auch in den Niederlanden ein Unternehmen betreibt. Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland und in den Niederlanden arbeitet, kann es in beiden Ländern zu einer Steuerpflicht kommen, was zu einem sogenannten Salary-Split oder Gehaltsaufteilung führt. Im Falle eines Salary-Splits wird das Gehalt des Arbeitnehmers auf mehrere Ländern verteilt und besteuert. In der Praxis kann eine Gehaltsaufteilung für den Mitarbeiter oft von Vorteil sein.
Wenn jemand in Deutschland und in den Niederlanden arbeitet, bestimmt das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Niederlande welches Land das Gehalt besteuern darf. In bestimmten Fällen können die Niederlande das Gehalt besteuern, wenn das Gehalt für die in den Niederlanden geleistete Arbeit gezahlt wird. Ein Salary-Split entsteht auf der Grundlage der tatsächlichen Situation (wo arbeitet jemand?). In der Praxis stellen wir fest, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft nicht wissen, welche steuerlichen Folgen eine Beschäftigung in den Niederlanden mit sich bringt. Sie erfahren erst im Nachhinein, dass das Gehalt in Deutschland und den Niederlanden besteuert werden muss. Durch die frühzeitige Berücksichtigung einer durchdachten Finanzplanung kann die Situation optimiert werden und wird das Risiko von Nacherhebungen / Nachforderungen erheblich begrenzt.
Die Aufteilung des Gehalts geht oft mit finanziellen Vorteilen in Form eines höheren Nettogehalts einher. Die Nettovorteile ergeben sich daraus, dass in zwei Ländern niedrigere Progressionssätze, Steuerermäßigungen oder Steuerfreibeträgen genutzt werden können. Der Salary-Split kann mitunter auch zu finanziellen Nachteilen führen. Zum Beispiel, weil Abzugsposten nicht ausgeschöpft werden können.
Die folgenden Salary-Split-Situationen können entstehen, wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten und darüber hinaus auch in den Niederlanden eine Beschäftigung aufnehmen:
Eine besondere Variante ist die Situation, in der Sie nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Geschäftsführer eines niederländischen Unternehmens sind. In dem Fall sind verschiedene Vorschriften aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland zu berücksichtigen. Diese Doppelfunktion spielt in der Praxis oft eine Rolle bei Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführern oder Geschäftsführern mit einer kaufmännischen Position.
Tipp: Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel „Geschäftsführergehalt, Vorstandsgehälter, Aufsichtsratsvergütungen nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland‟.
Wenn Sie in mehreren Ländern der Europäischen Union arbeiten, können Sie nur in einem Land sozialversichert sein. In welchem Land Sie sozialversicherungspflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie sind weiterhin in Deutschland sozialversichert, wenn Sie 25 % oder mehr Ihrer Tätigkeiten in Deutschland ausüben.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Voraus Gedanken über die Folgen der grenzüberschreitenden Arbeit und die daraus resultierende Gehaltsaufteilung zu machen. Eine gründliche Finanzplanung ist notwendig, um die finanziellen Folgen überschaubar zu machen.
Die folgenden Faktoren sind dabei entscheidend:
Werden die oben genannten Punkte nicht ausreichend berücksichtigt, kann dies zu steuerlichen Risiken und/oder Problemen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen.
Die Festlegung des Salary-Split ist sowohl aus deutscher als auch aus niederländischer Sicht sowohl für steuerliche Zwecke (Begründung und Beweislast) als auch aus zivilrechtlichen Gründen wichtig. Durch eine ordnungsgemäße Dokumentation der Gehaltsaufteilung vermeiden Sie Ärger mit dem deutschen Finanzamt oder der niederländischen Steuerverwaltung. Darüber hinaus ist es für sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wichtig, ihre Vereinbarungen diesbezüglich schriftlich festzuhalten.
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