Seit dem 1. Juli 2023 ist in den Niederlanden das neue Rentengesetz in Kraft. Es handelt sich um eine sehr umfassende Rentenreform, die erhebliche Auswirkungen auf die derzeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Regelungen zur Betriebsrente haben wird.
Beginnen wir mit einem praktischen Fahrplan für Sie als Arbeitgeber:
Die fünf wichtigsten Schritte im Überblick für die künftige Betriebsrente Niederlande:
- Treten Sie zunächst in einen Dialog mit Ihren Mitarbeitern
- Unterscheiden Sie zwischen Wünschen und Pflichten: Was muss gemacht werden und was kann gemacht werden?
- Wählen Sie zwischen altersunabhängigen oder altersabhängigen Beiträgen für bestehende Mitarbeiter
- Erstellen Sie einen Maßnahmenplan, wie Sie Ihre Mitarbeiter bei der Umstellung entschädigen wollen
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter
Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Vom Leistungsmodell zum beitragsorientierten Modell
Im beitragsorientierten Modell steht der Beitrag im Vordergrund und nicht der Anspruch auf eine bestimmte Rentenleistung. Dabei erhält jeder Arbeitnehmer einen individuellen Rententopf, in den sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Geld einzahlen. Dieses Kapital wird angelegt, wobei der Arbeitnehmer das Risikoniveau frei wählen kann, was ihm mehr Kontrolle und Einblick verschafft.
Es gibt drei Varianten beim beitragsorientierten Modell: für alle Rententräger die solidarische Beitragsregelung und die flexible Beitragsregelung und für die Versicherer die beitragsorientierte Leistungsvereinbarung.
Bei der solidarischen Beitragsregelung und der flexiblen Beitragsregelung wird der Beitrag im Rahmen der Arbeitsbedingungen vereinbart und erfolgt der Aufbau der Rente in Form eines persönlichen Vermögens anstelle von Ansprüchen auf eine jährliche Leistung. Auch die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung können auf die gleiche Weise vereinbart werden.
Die Unterschiede zwischen den beiden Regelungen liegen vor allem in der Zuteilung der Anlagerenditen. In der flexiblen Beitragsregelung werden die Anlagerenditen durch individuelle Zuteilung oder einen kollektiven Zuteilungsmechanismus zugeteilt. In der Praxis bedeutet dies, dass für jeden Teilnehmer innerhalb einer Altersgruppe eine bestimmte Anlagemischung beibehalten wird. Dies im Gegensatz zur solidarischen Beitragsregelung, bei der eine kollektive Anlagemischung für den gesamten Fondsbestand beibehalten wird und die Zuteilung der Anlagerenditen an die verschiedenen Alterskategorien auf der Grundlage vorher festgelegter Zuteilungsregeln erfolgt. Die Teilnehmer der flexiblen Beitragsregelung wählen zum Zeitpunkt des Renteneintritts zwischen einer festen und einer variablen Leistung. In der solidarischen Beitragsregelung sind nur variable Leistungen möglich.
Bei der beitragsorientierten Leistungsvereinbarung legen die Versicherer die Beiträge individuell an. Die Teilnehmer können in den letzten 15 Jahren vor Erreichen des AOW-Renteneintrittalters (einen Teil) des Beitrags oder des angesparten Rentenkapitals für den Ankauf einer festen Rentenleistung verwenden.
Der Großteil der künftigen Rentensysteme wird erwartungsgemäß aus solidarischen und flexiblen Beitragsregelungen bestehen.
Altersunabhängige Beitragsstaffel
Der Rentenbeitrag wird im neuen System altersunabhängig sein. Der maximale Beitragssatz beträgt künftig 30 % der Rentenbemessungsgrundlage (Bruttoeinkommen abzüglich des AOW-Freibetrags), exklusive Kosten und Risikobeiträge (für beispielsweise Erwerbsunfähigkeit). Diese Änderung betrifft sowohl ältere als auch jüngere Arbeitnehmer: Ein junger Mensch wird mehr einzahlen, während ein älterer Mensch im neuen System weniger einzahlt als im „alten“ System.
Die Kosten für den Übergang zum neuen Rentensystem können für die Arbeitgeber erheblich sein: Wird die alte Regelung mit seinen steigenden Beiträgen für die aktuelle Belegschaft beibehalten, gilt der neue Ansatz nur für neue Arbeitnehmer. Die bestehenden Arbeitnehmer behalten somit ihre derzeitigen Bedingungen und erhalten keinen Ausgleich. Entscheidet man sich aber für die bestehenden Arbeitnehmer auch für die neue Regelung, bringt dies erhebliche Änderungen mit sich, die nicht für alle von Vorteil sind. Die Ausgleichsmaßnahmen für diese Arbeitnehmer und die dafür bereitzustellenden finanziellen Mittel sollten sorgfältig geprüft werden.
Hinterbliebenenrente
Bei der Hinterbliebenenrente wird eine Vereinfachung vorgenommen, und zwar nicht in Bezug auf die Hinterbliebenenrente im Falle des Todes nach dem Renteneintrittsdatum, sondern in Bezug auf die Hinterbliebenenrente im Falle des Todes vor dem Renteneintritt. Das neue Gesetz sieht eine Hinterbliebenenrente nur auf Risikobasis vor, die auf einem festen Prozentsatz des Gehalts beruht. Dieser Prozentsatz kann noch angepasst werden, aber die Grundregelung ist bereits festgelegt. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, solange ein Arbeitnehmer an der Rentenregelung teilnimmt. Die Deckung der Hinterbliebenenrente wird dienstalterunabhängig sein. Damit hängt die Höhe der Hinterbliebenenrente nicht mehr von der Beschäftigungszeit oder den (zu erreichenden) Dienstjahren beim aktuellen Arbeitgeber ab.
Umwandlung
Im Rahmen des neuen Gesetzes wurde vereinbart, dass die Rentenfonds grundsätzlich alle erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften in eine neue Rentenregelung übertragen (= Umwandlung). Das bedeutet, dass die Regeln des neuen Vertrages auch für die bestehenden Rentenansprüche gelten werden. Der Rentenfonds kann nach Anhörung der Sozialpartner von diesem Standardübergangsplan abweichen, muss diese Abweichnung jedoch ausreichend begründen. Alle Arbeitnehmer, die einem Rentenfonds angeschlossen sind, müssen einen persönlichen Einblick in die Höhe ihrer Rente erhalten, die sie vor dem Übergang erwarten konnten, sowie in die zu erwartende Rente nach dem Übergang. Der Arbeitgeber zeigt in Zusammenarbeit mit dem Rentenfonds auf, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Ein angemessener Ausgleich erfordert eine individuelle Gestaltung.
Die Umwandlung gilt übrigens nicht für End- und Durchschnittslohnregelungen, die von einem Versicherer verwaltet werden, da die Leistungen vom Versicherer garantiert werden. Auch für beitragsorientierte Systeme ist die Umwandlung kein Thema.
Übergangszeitraum 2023 – 2028
Vom 1. Juli 2023 bis zum 1. Januar 2028 müssen alle Beteiligten für eine sorgfältige Umsetzung des neuen Rentensystems sorgen. Da verschiedene Parteien bereits darauf hingewiesen haben, dass dieser Zeitraum wahrscheinlich zu kurz sein wird, könnte er verlängert werden.
In Anbetracht der weitreichenden Folgen und des Zeitrahmens ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Rentenberater oder Betriebsrentenfonds in Verbindung setzen, um Ihre individuelle Rentensituation beurteilen zu lassen.
NeD Tax unterstützt Unternehmer, Investoren und diejenigen, die diese professionell unterstützen. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, setzen sich unsere deutschsprachigen Fachberater so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.