Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Die niederländische Gesellschaft und ihr steuerrechtlicher Sitz

Das Thema des steuer(recht)lichen Sitzes einer niederländischen Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die deutsche Finanzbehörde stellt immer öfter die Frage, ob eine niederländische Gesellschaft mit einem oder mehreren deutschen Gesellschaftern auch in steuerrechtlicher Hinsicht in den Niederlanden Ihren Sitz hat. Sogenannte Briefkastengesellschaften mit ausschlieβlich ausländischen Gesellschaftern und ohne eigenes Personal in den Niederlanden geraten auch verstärkt ins Visier der niederländischen Finanzbehörde. Diese Entwicklungen ergeben sich aus den Beiträgen in den Medien über die internationalen Steuerstrukturen und dem Ruf nach einer Verschärfung des Steuerrechts. Ein weiterer Grund, weshalb Sie dafür sorgen sollten, dass es Ihrer niederländischen Gesellschaft nicht an “Substanz” fehlt.

Niederländische Gesellschaft und steuerrechtlicher Sitz – das DBA Niederlande-Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland regelt, wo eine niederländische B.V. in Bezug auf das Verhältnis Niederlande-Deutschland ansässig ist. So ist es zum Beispiel möglich, dass eine B.V. aufgrund der niederländischen und deutschen nationalen Gesetzgebung in beiden Ländern ansässig ist, da der in Deutschland ansässige 100%-ige Gesellschafter die B.V. vollständig von Deutschland aus leitet. Das DBA Niederlande-Deutschland sieht vor, dass der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung bei der Bestimmung des steuerrechtlichen Sitzes der niederländischen B.V. ausschlaggebend ist.

Niederländisches Steuerrecht

Aus niederländischer Sicht wird auf der Grundlage der Umstände (der tatsächlichen Lage) beurteilt, wo sich die B.V. steuerrechtlich gesehen befindet. Diese Regel ist im „Algemene wet inzake rijksbelastingen“ niedergelegt und wird durch die niederländische Rechtsprechung und die internationale Politik zu diesem Thema, wie das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (von Einkommen und Vermögen) und das OECD-Kommentar, ergänzt. Wichtig in diesem Kontext ist in den Niederlanden der Begriff der “Substanz”, d.h. verfügt die niederländische Gesellschaft über einen ausreichenden Umfang und Präsenz in den Niederlanden?

Tatsächliche Geschäftsleitung

Die Finanzbehörde bewertet unter anderem den Ort, an dem die Geschäftsleitung die wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die niederländische B.V. trifft, um zu bestimmen wo sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Dies ist zum Beispiel der Ort, an dem die Geschäftsführer ihre Besprechungen abhalten. Aber auch der Wohnsitz des Gesellschafters bzw. der Gesellschafter und der Ort, an dem die Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, werden dabei berücksichtigt. Gibt es einen geschäftsführenden Hauptgesellschafter, so kann auch dessen Wohnsitz als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung angesehen werden. Dies kann vor allem bei Management- und Finanzholdings der Fall sein.

Mögliche Probleme in der Praxis

Die niederländischen und deutschen Finanzbehörden können Informationen über Ihr Unternehmen austauschen. Wenn der steuerrechtliche Sitz Ihrer niederländischen B.V. in Frage gestellt wird, können Probleme wie z. B. Doppelbesteuerung (in den Niederlanden und Deutschland) auftreten. In Deutschland können Nachforderungsbescheide für Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer festgesetzt werden. Dies führt dazu, dass in den Niederlanden ein Antrag auf Erstattung der gezahlten Körperschaftsteuer eingereicht werden muss. Zeigt sich die niederländische Finanzbehörde nicht kooperativ, entsteht eine Doppelbesteuerung. Derartige Auseinandersetzungen führen auf jeden Fall zu erheblichen rechtlichen, steuerrechtlichen, buchhalterischen und womöglich auch finanziellen Schwierigkeiten.

Gewährleistung der Substanz

Haben Sie eine Gesellschaft in den Niederlanden, dann ist die Gewährleistung der Substanz ein wesentlicher Faktor. So vermeiden Sie Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und Probleme.

Praktische Tipps:

  • Sorgen Sie für ausreichende wirtschaftliche Tätigkeiten in den Niederlanden.
  • Sorgen Sie für eine Niederlassung, von der aus Ihr Personal in den Niederlanden arbeiten kann.
  • Stellen Sie Geschäftsführer und Arbeitnehmer ein, die ihre Tätigkeiten auch tatsächlich in den Niederlanden ausüben.
  • Halten Sie Gesellschafterversammlungen und Besprechungen der Geschäftsleitung in den Niederlanden ab.
  • Führen Sie die Buchhaltung der niederländischen Gesellschaft in den Niederlanden.

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