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Inhalt des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Niederlande-Deutschland

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, bestimmt, in welchem Land ein Einwohner aus dem einen Land Steuern für Einkünfte zahlen muss, die sich auf das andere Land beziehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland teilt damit das Besteuerungsrecht über grenzüberschreitende Einkünfte zwischen diesen beiden Ländern auf.

Für wen ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland gültig?

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland ist gültig für die Einwohner der Niederlande und Deutschland. Diese Einwohner sind natürliche Personen oder Rechtspersonen (z.B. eine niederländische BV oder eine GmbH).

Auf welche Einkünfte bezieht sich das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland?

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland bezieht sich auf direkte Steuern in den Niederlanden und Deutschland angesichts des Einkommens eines Einwohners aus dem anderen Land. Die bekanntesten Formen sind die Besteuerung natürlicher Personen (inkomstenbelasting / Einkommensteuer) und die Besteuerung von Rechtspersonen (vennootschapsbelasting / Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Auch die Vorsteuern und Quellensteuern, die hiermit zusammenhängen, fallen unter das neue DBA mit den Niederlanden (loonbelasting / Lohnsteuer und dividendbelasting / Kapitalertragsteuer etc.).

Die Umsatzsteuer (btw / USt) und die Sozialversicherung werden nicht vom neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland bestimmt. Dafür gelten gesonderte Regelungen auf Basis von EU-Verordnungen. Auch die Erb- und Schenkungssteuer fallen ausserhalb des Geltungsbereiches des neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland.

Welche Einkünfte fallen unter das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland?
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht über die folgende Einkünfte hat:

Einkünfte aus Kapital und Vermögen, wie aus:

  • Grundstücken / Immobilien / unbeweglichem Vermögen;
  • Unternehmensgewinnen;
  • Betrieb von Schiffen und Luftfahrzeugen;
  • Transaktionen innerhalb eines Konzerns (Transfer Pricing);
  • Dividenden (Gewinnausschüttungen);
  • Zinseinkünfte;
  • Lizenzgebühren / Royalties;
  • Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen (Veräusserung von Anteilen, Schiffen und Luftfahrzeugen);

und Arbeitseinkünfte aus gegenwärtiger oder früherer Arbeit, wie:

  • Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis (unselbständiger Arbeit)
  • Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen / Geschäftsführervergütungen
  • Einkünfte von Künstlern und Sportlern
  • Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsleistungen
  • Einkünfte aus öffentlichem Dienst
  • Einkünfte von Gastprofessoren und Lehrer
  • Einkünfte von Studenten

Für sonstige Einkünfte, die nicht unter eine der obengenannten Kategorien fallen, enthält das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland einen Artikel zu anderen Einkünften.

Welche anderen Angelegenheiten regelt das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland noch?

Neben der Festlegung, welchem Land das Besteuerungsrecht zukommt, bestimmt das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland gleichzeitig Angelegenheiten auf u.a. den folgenden Gebieten:

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung (die Weise, in der Doppelbesteuerung vorgebeugt wird)
  • Steuerverkürzung (Missbrauchssituationen)
  • Verständigungsverfahren zwischen den Niederlanden und Deutschland
  • Austausch von Informationen zwischen den Niederlanden und Deutschland
  • Amtshilfe bei der Eintreibung von Steuern zwischen den Niederlanden und Deutschland
  • Schiedsverfahren zwischen den Niederlanden und Deutschland (Abstimmung zwischen dem niederländischen und deutschen Fiskus um Doppelbesteuerung und nachteilige Ergebnisse zu lösen)
  • einseitige Kompensationsregelung, mit der die Niederlande für niederländische Grenzgänger einen Ausgleich für einen etwaigen Nachteil durch die Arbeit in Deutschland bieten

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