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Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden

Am 1. Januar 2016 tritt ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Niederlanden und Deutschland in Kraft. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland trägt den Namen: ‘Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen‘.

Welche Relevanz hat das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande?

Deutschland und die Niederlande sind füreinander wichtige Handelspartner. Beinahe nirgendwo anders auf der Welt wird so viel Handel getrieben wie zwischen den Niederlanden und Deutschland. Immer öfter betreten niederländische und deutsche Unternehmen den Markt jenseits der Grenze des Nachbarn um Wachstumspotentiale zu realisieren. Arbeitnehmer aus den Niederlanden und Deutschland, insbesondere in den Grenzregionen, werden mobiler auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und sind eher dazu bereit, jenseits der Grenze zu arbeiten. Dort, wo Geld im anderen Land verdient wird, wird dessen Besteuerung zum Thema. Im neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande wird geregelt, welches Land das Recht dazu hat, Steuern über die Einkünfte zu erheben, die aus dem anderen Land stammen oder sich darauf beziehen.

Warum gibt es ein neues Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande?

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande ersetzt das alte Doppelbesteuerungsabkommen, das 1956 zwischen beiden Ländern geschlossen wurde. Der Inhalt des neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande hat die Absicht, die internationalen Standards zu erfüllen, die von der OECD für internationale Steuerabkommen gehandhabt werden. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande hat zum Ziel, Doppelbesteuerung zu vermeiden, ebenso wie doppelte Nichtbesteuerung durch unangemessene Nutzung zu bekämpfen. Ein wichtiger Punkt für Deutschland während der Vertragsverhandlungen war, gegen zu missbrauchende grenzüberschreitende Situationen zwischen den Niederlanden und Deutschland vorzugehen. Die Niederlande haben die Position von insbesondere den niederländischen Grenzpendlern und niederländischen geschäftsführenden Gesellschaftern (DGA) verbessern wollen.

Was steht in dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande?

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht über verschiedene Einkünfte aus Arbeit und Einkünften aus Kapital und Vermögen hat. Daneben beinhaltet das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande unter anderem Regelungen über die Art und Weise zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Vorbeugung von Doppelbesteuerung), des Verständigungsverfahrens, des Informationsaustausches und der gegenseitigen Amtshilfe bei der Eintreibung von Steuern. Die Niederlande haben einseitig eine Kompensationsregelung für Grenzgänger aus den Niederlanden eingeführt, die in Deutschland wohnen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande besteht aus dem Vertragstext, einer Anlage zum Abkommen mit Regelungen für grenzüberschreitende Gewerbegebiete, einem Protokoll zum Abkommen mit einer Ausarbeitung der im Abkommen verwendeten Begriffe und einer Verständigungsvereinbarung zur Durchführung eines Schiedsverfahrens zwischen den Niederlanden und Deutschland.

Wann tritt das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Niederlande in Kraft?

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande ist am 12. April 2012 von beiden Ländern unterzeichnet worden. Das Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande ist lange Zeit von der Bewilligung des niederländischen Parlaments abhängig gewesen. Am 4. Juni 2015 ist das Gesetz zur Bewilligung des neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande von den Niederlanden veröffentlicht worden. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Niederlande ist dadurch offiziell am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Einwohner der Niederlande und Deutschland können dann noch ein Jahr das alte Doppelbesteuerungsabkommen anwenden, wenn dies für sie vorteilhafter ist. Ab dem 1. Januar 2017 ist das neue  Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Niederlande definitiv auf Einwohner der Niederlande und Deutschland anzuwenden.

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Update: 7 April 2017

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