Deutschland und die Niederlande passen das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Niederlande 2012 an: Grenzpendler dürfen 34 Tage im Homeoffice arbeiten, ohne doppelt besteuert zu werden
Gute Nachrichten für Grenzpendler, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten (oder umgekehrt): Deutschland und die Niederlande haben eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Niederlande angekündigt. Durch diese Anpassung dürfen Grenzpendler künftig bis zu 34 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass dies zu einer Doppelbesteuerung führt. Das macht das Homeoffice für Grenzpendler deutlich attraktiver und übersichtlicher.
Was beinhaltet die Anpassung für das Arbeiten im Homeoffice?
Die neue Homeoffice-Regelung bedeutet, dass Grenzpendler maximal 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr von zu Hause aus arbeiten dürfen, während die Besteuerung vollständig im Land des Arbeitgebers bleibt.
Bisher galt: Die Besteuerung erfolgt im Land, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird (mit einigen Ausnahmen). Wer teilweise im Homeoffice arbeitete, musste den Anteil seines Einkommens, der auf diese Tage entfiel, im Wohnsitzland versteuern. Das führte zwar nicht direkt zu einer Doppelbesteuerung, verursachte aber zusätzlichen Aufwand und Unklarheit. Mit der neuen Regelung entfällt die Aufteilung des Einkommens für bis zu 34 Tage pro Jahr. Ein Homeoffice-Tag zählt, sobald jemand mehr als 30 Minuten am Tag von zu Hause arbeitet – darauf haben sich Deutschland und die Niederlande geeinigt. Die Regelung gilt sowohl für Beschäftigte in Unternehmen als auch für Beamte.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt in Deutschland, arbeitet aber für einen niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden. Dank der neuen Regelung darf er bis zu 34 Tage im Jahr von Zuhause in Deutschland aus arbeiten, ohne für diese Tage in Deutschland Steuern zahlen zu müssen.
Vorteile Homeoffice für Grenzpendler
Die angepasste Regelung bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Arbeitgeber können leichter Personal anwerben, das über die Grenze im anderen Land wohnt;
- Arbeitnehmer müssen das Einkommen aus diesen Homeoffice-Tagen nicht mehr im Ansässigkeitsstaat versteuern;
- Es gibt weniger Unsicherheit über das Nettoeinkommen;
- Es führt zu geringerem Verwaltungsaufwand, sowohl in der Lohnbuchhaltung als auch bei der Steuererklärung.
Weitere Pläne
Achtung: Diese Regelung gilt noch nicht für Grenzpendler, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, etwa ein bis zwei Tage pro Woche das ganze Jahr über. Für diese Gruppe reichen 34 Tage im Jahr nicht aus. Deshalb haben Deutschland und die Niederlande eine Absichtserklärung unterzeichnet, um weiter über eine mögliche Erweiterung der Regelung zu sprechen. Beide Länder wollen in Zukunft auch Arbeitgebern mehr Klarheit bieten.
Fazit
Bevor die neue Homeoffice-Regelung offiziell in Kraft tritt, muss die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens noch von den Parlamenten beider Länder – Deutschlands und der Niederlande – bestätigt werden. Auch der niederländische Staatsrat wird noch eine Stellungnahme abgeben.
Beschäftigen Sie Grenzpendler in Ihrem Unternehmen oder arbeiten Sie selbst grenzüberschreitend in den Niederlanden? Und haben Sie Fragen zu dieser Regelung und/oder zur Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeit oder Unternehmertätigkeit? Füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.