In Deutschland sind Angestellte immer über die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert. Jedes Unternehmen zahlt dafür seine Beiträge an den Träger der Unfallversicherung. Zum Ausgleich ist das Unternehmen nur beschränkt haftbar für Versicherungsfälle seiner Angestellte. Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung kann der Arbeitgeber noch eine Private Unfallversicherung für seine Angestellte abschließen, um den Schutz zu verbessern.
In den Niederlanden existiert dagegen keine gesetzliche Unfallversicherung gegen das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Arbeitgeber kann nur eine private oder auch kollektive Unfallversicherung abschließen um sich gegen das Risiko der Haftung gegenüber einem Arbeitnehmer oder der Auszahlung von Schadensersatz abzusichern.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nimmt daher in den Niederlanden einen sehr großen Stellenwert ein. Als Arbeitgeber haben Sie eine gesetzlich festgelegte Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass Sie für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz sorgen müssen. Darüber hinaus müssen Sie so weit wie möglich verhindern, dass Ihre Mitarbeiter krank werden oder einen Arbeitsunfall haben. Das bedeutet auch, dass Sie Ihren Mitarbeitern erklären müssen, wie sie sicher arbeiten können, und dies auch überwachen müssen..
Fürsorgepflicht und Haftung des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet oder verletzt wird, können Sie als Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden. Wenn Sie Ihre Fürsorgepflicht verletzt haben, sind Sie für den Schaden, den ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall erleidet, haftbar. Allerdings muss der Arbeitnehmer dann beweisen, dass er durch den Arbeitsunfall einen Schaden erlitten hat. Ein Arbeitgeber haftet nicht, wenn er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
Gefährdungsbeurteilung Niederlande Pflicht
Genau wie in Deutschland ist eine Einschätzung der Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Form einer regelmäßig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung auch in den Niederlanden verpflichtet. Mit einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich Gefährdungen systematisch ermitteln und die Risiken minimieren. Außerdem ist sie ein Planungsinstrument für die betriebliche Organisation und Arbeitsabläufe. Hat Ihre B.V. Holland keine Gefährdungsbeurteilung oder ist diese nicht vollständig, droht ein Bußgeld der der niederländischen Gewerbeaufsicht („Arbeidsinpectie“).
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls vorübergehend arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn des Arbeitnehmers bis zu 24 Monate lang fortzuzahlen. Mit einer Lohnfortzahlungsversicherung ist der Arbeitgeber gegen die Kosten der Lohnfortzahlung abgesichert.
Haben Sie eine B.V. Holland und niederländische Mitarbeiter? Unsere Fachberater überprüfen gerne den individuellen Sachverhalt und beraten Sie entsprechend. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, setzen sich unsere deutschsprachigen Fachberater so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.