Update 6 Oktober 2020
Zum Thema Entsendung Niederlande hat sich die Gesetzgebung in geändert. In die Niederlande entsandte Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten unterliegen dem niederländischen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem sogenannten „WagwEU”. Das WagwEU-Gesetz erlegt dem ausländischen Arbeitgeber eine Vielzahl von Pflichten auf. In diesem Beitrag beschreiben wir die aktuellen Aspekte des WagwEU-Gesetzes seit dem 30. Juli 2020 infolge der Umsetzung der reformierten europäischen Entsenderichtlinie in den Niederlanden. Ziel des WagwEU-Gesetzes ist es, Arbeitnehmer besser zu schützen sowie gleiche Arbeitsbedingungen für niederländische und ausländische Arbeitnehmer in den Niederlanden zu schaffen.
Entsendung Niederlande: Was ist eine Entsendung laut WagwEU?
Das WagwEU-Gesetz bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienst- oder Werkleistung vorübergehend in den Niederlanden tätig sind. Eine grenzüberschreitende Entsendung liegt in den folgenden Fällen vor:
- Ausländische Dienstleister, die in den Niederlanden Dienst- oder Werkleistungen mit eigenem Personal erbringen (sog. „reine Entsendung”);
- Multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in ihre eigene Niederlassung in den Niederlanden entsenden („konzerninterne Entsendung”);
- Zeit- oder Leiharbeitsfirmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden (sog. „Entsendebasierte Arbeitnehmerüberlassung”).
Welche niederländischen Arbeitsbedingungen sind zu beachten?
Im Ausland ansässige Arbeitgeber müssen ihren vorübergehend in den Niederlanden beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte Mindestarbeitsbedingungen − auch als Arbeitskernbedingungen bezeichnet − gewähren. Die wichtigsten Arbeitsbedingungen sind im niederländischen Arbeitsrecht festgelegt, wie z. B. der Mindestlohn, die Mindestruhezeiten, Arbeitsschutzmassnahmen sowie der Mindesturlaub. Findet ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag auf die Tätigkeit des entsandten Arbeitsnehmers Anwendung, so gelten auch die entsprechenden tarifvertraglichen Arbeitskernbedingungen.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz Niederlande: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Ab dem 30. Juli 2020 haben in die Niederlande entsandte ausländische Arbeitnehmer bei gleicher Arbeit am gleichen Ort Anspruch auf den gleichen Lohn wie einheimische Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es strengere Anforderungen hinsichtlich der Kostenerstattung an den Arbeitnehmer und der Angaben auf der Lohnabrechnung. überschreitet die Dauer der Entsendung 12 Monate (bzw. 18 Monate nach einer möglichen Verlängerung), so gelten zudem die erweiterten niederländischen Arbeitskernbedingungen. In dem Fall finden die niederländischen Arbeitsbedingungen und der geltende Tarifvertrag nahezu vollständig Anwendung.
Entsendung Niederlande: Was sind die Massnahmen aus dem WagwEU?
Das WagwEU-Gesetz sieht mehrere Massnahmen zur überprüfung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen vor. Für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, gibt es vier wichtige Verwaltungsauflagen zu beachten:
- Die Pflicht zur Bereithaltung bestimmter Unterlagen am Einsatzort: Erforderliche Unterlagen sind Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen, Arbeitszeitnachweise und A1-Bescheinigungen (schriftlich oder digital);
- Auskunftspflicht: Ausländische Arbeitgeber müssen der niederländischen Aufsichtsbehörde auf Anforderung alle für die Durchführung des WagwEU-Gesetzes erforderlichen Auskünfte erteilen.
- Anweisung einer Kontaktperson: Nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen sind verpflichtet, für die Zeit der Entsendung eine Kontaktperson als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde anzuweisen.
- Meldepflicht: Seit dem 1. März 2020 müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vorab melden, wo, wann und mit welchen Arbeitnehmern der Arbeitseinsatz in den Niederlanden erfolgt. Der Auftraggeber der Dienstleistung in den Niederlanden muss diese Meldung innerhalb von fünf Tagen nach Aufnahme der Arbeit auch überprüfen. Meldung und überprüfung erfolgen über ein niederländisches Online-Meldeportal.
Werden diese Verwaltungspflichten nicht eingehalten, riskieren Sie als ausländischer Arbeitgeber eine Geldbusse. Darüber hinaus droht bei Nichtbeachtung in bestimmten Fällen auch dem Auftraggeber eine Geldbusse.
Entsendung Niederlande: das WagwEU-Gesetz gilt auch für Selbständige
Die Auskunftserteilungspflicht sowie die Meldepflicht gelten auch für Selbständige aus EU-Mitgliedstaaten. Der niederländische Gesetzgeber möchte so Scheinselbständigkeit von ausländischen Selbständigen vermeiden.
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