In unserer zunehmend vernetzten Welt ist es für internationale Unternehmen unerlässlich, sich über die sich ständig ändernden Steuergesetze auf dem Laufenden zu halten. Dies gilt auch für niederländische und deutsche KMU, die international tätig sind. Das niederländische „Gesetz zur Bekämpfung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes“ enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Verrechnungspreispolitik Ihres Unternehmens beeinflussen könnten.
Was ist das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes?
Das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes wurde eingeführt, um steuerliche Inkongruenzen zu verhindern, die durch die unterschiedliche Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes in den einzelnen Ländern entstehen können. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist auch als arm’s length principle bekannt. Dieser Grundsatz verlangt, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu Bedingungen stattfinden, die auch zwischen unabhängigen Parteien gelten würden.
Für wen ist das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes relevant?
Das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes findet in der folgenden Situation Anwendung:
- Es gibt ein niederländisches Unternehmen, das der Körperschaftssteuer unterliegt.
- Das niederländische Unternehmen schließt eine Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen ab.
- Die Transaktion wurde zu nicht marktüblichen Bedingungen geschlossen und ist somit nicht fremdvergleichskonform. Dies äußert sich oft in einem zu hohen oder zu niedrigen Verrechnungspreis.
Die Art der Transaktion ist dabei unerheblich: Die Rechtsvorschriften beziehen sich auf alle Arten von gegenseitigen Transaktionen und Rechtsbeziehungen zwischen verbundenen juristischen Personen, wie beispielsweise:
- Kosten;
- Übertragung von Vermögenswerten (Aktiva) oder Verbindlichkeiten (Passiva);
- Darlehen;
- Lizenzen;
- Mieten.
Beispiel
Nehmen wir an, eine deutsche GmbH hat ein einzigartiges Medikament entwickelt, das vermarktet werden soll. Sie besitzt auch die Produkt- und Marktlizenz für die Niederlande. Sie möchte eine Lizenz für ihre niederländische Tochtergesellschaft zur Herstellung und zum Vertrieb des Medikaments. Es wird eine jährliche Lizenzgebühr von 2.500.000 € vereinbart. Eine fremdvergleichskonforme Lizenzgebühr würde sich jedoch auf 4.000.000 € belaufen.
Die Tochtergesellschaft zieht anfänglich die jährliche Lizenzgebühr von 2.500.000 € von ihrem Gewinn ab. Später korrigiert sie die Lizenzgebühr in den Büchern auf 4.000.000 €, wodurch sich ihr Gewinn um 1.500.000 € verringert.
In Deutschland wird die erhaltene Lizenzgebühr in Höhe von 2.500.000 € als fremdvergleichskonform betrachtet und keine Berichtigung nach oben vorgenommen. Ein Betrag von 1.500.000 € ist in den Niederlanden abzugsfähig, bleibt jedoch in Deutschland unversteuert. In diesem Fall entsteht ein so genanntes Steuerschlupfloch, da die in den Niederlanden abzugsfähigen Kosten in Deutschland nicht besteuert werden.
Maßnahmen im Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
Das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes sieht vor, dass eine Berichtigung des Gewinns in den Niederlanden nach unten unterbleibt, wenn im anderen Land keine Berichtigung des Gewinns nach oben erfolgt. In dem vorgenannten Beispiel berücksichtigen die niederländischen Steuerbehörden den Abzug der höheren Lizenzgebühr nur, wenn die entsprechenden Erträge bei der deutschen Muttergesellschaft besteuert werden.
Die Maßnahmen des Gesetzes gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes gelten auch für den Fall, dass ein Vermögenswert innerhalb eines Konzerns übertragen wird.
Gilt das Gesetz gegen Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch für rein inländische Verhältnisse?
Wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt, die beide in den Niederlanden ansässig sind, werden lediglich die niederländischen Steuerbehörden die Transaktionen zwischen ihnen prüfen. Eine Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns bei einem Konzernunternehmen führt dann oft automatisch zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinns beim anderen Konzernunternehmen. Ist jedoch z. B. eine nicht steuerpflichtige niederländische Stiftung an der Transaktion beteiligt, kann es auch innerhalb eines Staates zu einer Inkongruenz kommen. Folglich sind diese Rechtsvorschriften auch für rein inländische Verhältnisse relevant.
Die Vorschriften zur Vermeidung von Transaktionen zu marktunüblichen Bedingungen können sich auf die steuerliche Gewinnberechnung von Gruppengesellschaften auswirken. Möchten Sie die Auswirkungen des Gesetzes zur Vermeidung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Ihre Gruppe analysieren und prüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Steuerexperten auf, um mögliche Steuerrisiken bewerten zu lassen.