Steuer-, Rechts- und Finanzberatung für deutsche und deutschsprachige Unternehmen in den Niederlanden.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden

Für deutsche innovationskräftige Technologieunternehmen sind die Niederlande ein sehr attraktives Land um eine Firma zu gründen. Die Niederlande wollen ihre internationale Wettbewerbsposition und wissensbasierte Wirtschaft stärken und bieten daher Unternehmen, die in den Niederlanden Forschung und Entwicklung betreiben, erheblich Steuervorteile. In diesem Artikel lesen Sie von welchen Steuervergünstigungen Sie als innovatives deutsches Unternehmen profitieren können, wenn Sie in die Niederlande expandieren wollen.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden: für wen?

Sie haben ein deutsches Unternehmen und wollen in die Niederlande expandieren. Sie planen die Gründung einer niederländischen Gesellschaft mit Mitarbeitern und technischen Ressourcen.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden: Grundbedingungen

Für alle niederländischen Innovationsprogramme gilt grundsätzlich, dass Sie ein niederländisches Unternehmen in den Niederlanden betreiben müssen, da so eine Steuerpflicht in den Niederlanden begründet wird. Eine Briefkastenfirma, die rechtlich zwar existiert, jedoch keinen Geschäftsbetrieb unterhält, wird nicht genügend Substanz aufweisen können um sich für die niederländischen Innovationsprogramme zu qualifizieren.

Darüber hinaus müssen Sie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten über ein niederländisches Unternehmen betreiben. Das heisst, dass die F&E-Arbeiten auf jeden Fall auch tatsächlich in den Niederlanden stattfinden müssen.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden: Lohnsteuer

Ein niederländisches Unternehmen, das Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreibt, kann Anspruch auf einen niederländischen Lohnkostenzuschuss, die sogenannte WBSO-Steuerermässigung, haben. WBSO steht für das niederländische Gesetz zur Förderung der Forschung und Entwicklung. Die Mitarbeiter des niederländischen Unternehmens müssen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • die Entwicklung von Produkten, Produktionsprozessen oder Softwareprogrammen;
  • die Durchführung technisch-wissenschaftlicher Forschung.

Die Vorteile der WBSO-Ermässigung variieren je nach Unternehmensform:

  • Selbständige ohne Personal, mit Wohnsitz in den Niederlanden;

Diese Unternehmer haben Anspruch auf eine Pauschalermässigung in Höhe von 12.775 €;. Für Startups in dieser Kategorie gilt eine zusätzliche Ermässigung von 6.391 €;.

  • Unternehmen mit Personal, mit Sitz in den Niederlanden;

Die Lohnkostenförderung wird anhand der Lohnkosten auf der Grundlage von Pauschalsätzen und dem geschätzten Zeitaufwand berechnet, der für Forschung und Entwicklung betrieben wird. Für die ersten 350.000 €an Lohnkosten für F&E gilt ein Prozentsatz von 32 % (bzw. 40 % für Startups). Darüber hinaus gilt ein Prozentsatz von 16 %.

Beispiel:

Ein Startup mit Personal und 1.200 F&E-Stunden jährlich kann einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 18.720 €erhalten.

Die WBSO-Lohnsteuerermässigung muss vor Anfang der F&E-Arbeiten beim „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland” beantragt werden. Bei einer Bewilligung der WBSO-Lohnsteuerermässigung wird der Lohnkostenzuschuss über die niederländische Lohnsteuererklärung verrechnet.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden: Körperschaftsteuer

Eine Unternehmensgesellschaft, die eine Innovation – einen immateriellen Vermögenswert – entwickelt hat, hat unter Umständen Anspruch auf die sogenannte niederländische Innovationsbox, eine Innovationsförderung. Die Innovationsbox unterscheidet zwischen kleinen steuerpflichtigen Unternehmern und grossen steuerpflichtigen Unternehmen. Als kleiner Steuerpflichtiger müssen Sie eine F&E-Bescheinigung beim „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland” beantragen. Als grosses steuerpflichtiges Unternehmen müssen Sie zudem über ein Patent oder ein Züchtungsrecht verfügen, oder aber Ihre Innovation betrifft ein bestimmtes Softwareprogramm. Ein Unternehmen wird als grosser Steuerpflichtiger angesehen, wenn es im Schnitt über fünf Jahre hinweg einen Netto-Konzernumsatz von mehr als 50 Mio. €pro Jahr (250 Mio. €in 5 Jahren) oder einen Bruttogewinn aus innovativen Vermögenswerten von mehr als 7,5 Mio. €pro Jahr (37,5 Mio. €in 5 Jahren) erzielt).

Erfüllen Sie alle Bedingungen, dann können Sie einen Teil des auf Ihre Entwicklung entfallenden Gewinns in der Innovationsbox geltend machen. Dieser „Innovationsgewinn“ wird dann effektiv mit 7% Körperschaftsteuer (statt 19% / 25% Körperschaftsteuer) besteuert.

Forschung und Entwicklung in den Niederlanden: Fazit

Planen Sie eine Expansion Ihres innovativen Unternehmens in die Niederlande? Lassen Sie sich von uns über die steuerlichen Möglichkeiten, die Anwendung und Beantragung der WBSO-Ermässigung und der Innovationsbox sowie über andere Fördermassnahmen beraten. Die oben genannten Innovationsprogramme können sich günstig auswirken, erfordern jedoch eine gründliche Vorbereitung der Dokumentation aufgrund der strengen Bedingungen für die Anwendung der Programme.

Sind Sie Unternehmer und möchten Sie Ihre Aktivitäten auf die Niederlande ausweiten? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Auch wenn Sie beruflich Ihre Kunden oder Mandanten bei diesem Prozess betreuen, ist NeD Tax Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wenden Sie sich an einen unserer deutschsprachigen Berater. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

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