Die Niederlande sind als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen wegen der geographischen Nähe und der kulturellen Gemeinsamkeiten besonders geeignet. Auch die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind denen in Deutschland sehr ähnlich. Um den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmensgründung sicherzustellen, ist allerdings die genaue Kenntnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Auch die steuerlichen Sonderregeln bei internationalen Unternehmensstrukturen sind zu beachten.
Sie möchten ein Unternehmen in den Niederlanden (Holland) gründen? Gerne stehen wir Ihnen bei der Firmengründung in den Niederlanden zur Seite. Wir sind Ihnen behilflich bei der Beantwortung der Frage, welche Formalitäten zur Gründung Ihres Unternehmens (z. B. einer Kapitalgesellschaft, Betriebsstätte, Niederlassung, usw.) in welcher Reihenfolge zu erfüllen sind.
Unsere Dienstleistungen zur Firmengründung in den Niederlanden
Bei dem Einstieg in den niederländischen Markt bietet NeD Tax Ihnen kompetente und interdisziplinäre Beratung und Umsetzung:
- deutschsprachige Begleitung bei der grenzüberschreitenden Firmengründung in den Niederlanden;
- Beratung über die für Sie am am besten geeignete Unternehmensform, sowie über gesellschafts- und konzernrechtliche Fragestellungen;
- Die Gründung von niederländischen Gesellschaften aller Rechtsformen, meistens eine BV oder „Besloten Vennootschap“. Sie erhalten auch eine Erläuterung der notariellen Gründungsurkunde inkl. Satzung der BV in deutscher Sprache (Gesellschaftsvertrag);
- Handelsregisteranmeldung: Eintragung der Gesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in das niederländische Handelsregister der Kamer van Koophandel (Handelskammer in den Niederlanden);
- Übersetzung des Schriftverkehrs und sonstiger Unterlagen ins Deutsche. Eine Erläuterung der notariellen Gründungsurkunde inkl. Satzungen der BV in deutscher Sprache wird beigelegt;
- Gesellschaftsverträge und Gesellschafterverträge;
- Unternehmenskauf / Joint Ventures;
- Betreuung bei der Übertragung von Geschäftsanteilen einer BV oder NV;
- Auflösung einer Gesellschaft;
- Durchführung von Änderungen im niederländischen Handelsregister.
Unsere interdisziplinären Dienstleistungen zur Firmengründung in den Niederlanden umfassen weiter:
- Steuer-, Rechts- und Finanzberatung für deutsche und deutschsprachige Unternehmen und Investoren in den Niederlanden;
- Gestaltung grenzüberschreitender Konzernstrukturen;
- Unternehmensgründung im Rahmen der Internationalisierung in die Niederlande;
- Steuerliche Registrierung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse in den Niederlanden, in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Finanzabteilung.
Welche Rechtsform ist bei der Firmengründung in den Niederlanden zu empfehlen?
Wir empfehlen die Gründung einer BV (GmbH in den Niederlanden), da diese Rechtsform auf dem niederländischen Markt das größte Vertrauen genießt.
Firmengründung Holland – Gründung einer BV?
Wenn Sie sich zum Thema Firmengründung Holland entscheiden eine niederländische BV zu gründen, kann das in den Niederlanden ausschließlich unter Mitwirkung eines niederländischen Notars geschehen. Dazu wird eine notarielle Urkunde in niederländischer Sprache erstellt. Unsere Mandanten erhalten eine Erläuterung in deutscher Sprache.
Um eine BV in den Niederlanden gründen zu können, wurden in der Vergangenheit mindestens 18.000 € Stammkapital benötigt. Heutzutage ist bei der Gründung einer BV eine Kapitaleinlage von nur 1 € erforderlich, welche auf ein Bankkonto auf den Namen der BV eingezahlt wird. Es muss sich dabei nicht unbedingt um ein niederländisches Bankkonto handeln; ein deutsches Bankkonto ist erlaubt. Bitte beachten Sie, dass es das Unternehmen schaden kann, wenn das Stammkapital der Gesellschaft zu niedrig angesetzt ist bzw. von Ihren Geschäftspartnern als unseriös betrachtet wird.
Eine sogenannte „bankverklaring“, die bisher zwingend durch die Bank ausgestellt werden musste, um die Einzahlung des Stammkapitals zu bestätigen, ist seit dem 1. Oktober 2012 nicht mehr erforderlich. Auch eine durch den Notar beim niederländischen Justizministerium beantragte “verklaring van geen bezwaar” (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist für die Gründung einer BV in den Niederlanden nicht mehr notwendig.
Die Kosten für die Gründung der BV (Beratungskosten und Notarkosten) können in den Niederlanden von der BV bezahlt und vom Gewinn der BV abgezogen werden. In den Niederlanden zahlt die BV dann weniger Körperschaftsteuer.
Wenn Sie mehr zum Thema Firmengründung Holland wissen möchten, und insbesondere über die niederländische BV bzw. was alles bei der Gründung zu beachten ist, dann lesen sie bitte hier weiter.
Wirtschaftliche Substanz in den Niederlanden
Bitte beachten Sie, dass es bei Ihrer Firmengründung Niederlande wichtig ist, dass Sie von Anfang an geschäftliche Substanz in den Niederlanden nachweisen können! Darunter versteht man die Anmietung von Geschäftsräumen, die Anstellung von in den Niederlanden beschäftigten Arbeitnehmern, regelmässige Anwesenheit des Geschäftsführers der BV in den Niederlanden um wichtige Geschäftsentscheidungen zu treffen, ein niederländischer Telefonanschluss, die sofortige Eröffnung eines niederländischen Bankkontos, usw.
Das niederländische Finanzamt prüft nach der Gründung nämlich, ob sich der Verwaltungssitz Ihres Unternehmens tatsächlich in den Niederlanden befindet. Es darf sich nicht um eine sogenannte Briefkastenfirma handeln. Auch virtuelle Büros können von der Finanzbehörde nicht anerkannt werden!
Wenn das betreffende Finanzamt nicht davon überzeugt werden kann, dass sich der Verwaltungssitz Ihrer BV in den Niederlanden befindet, erhalten Sie keine niederländische (Umsatz-)Steuernummer, werden Gewinne der BV nicht in den Niederlanden versteuert, usw. Es wird in solchen Fällen vermutet, dass das Unternehmen keine steuerliche Substanz in den Niederlanden besitzt. Wenn der Verwaltungssitz der BV sich in einem anderen Land befindet, z.B. in Deutschland, können sie die benötigten Steuernummern eventuell dort beantragen. Sie werden in dem Fall komplett in Deutschland steuerpflichtig.
Wann wenden Sie sich an uns?
NeD Tax unterstützt Unternehmer, Investoren und diejenigen, die diese professionell unterstützen. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, setzen sich unsere deutschsprachigen Fachberater so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.