Ihr Experte für Steuern, Recht und Corporate Finances in den Niederlanden und Deutschland.

Erweiterte steuerliche Maßnahmen Corona-Pandemie für Grenzgänger Deutschland-Niederlande (Holland)

16 Apr 2021 | Corona

Steuerliche Massnahmen Corona-Pandemie in den Niederlanden

Das Coronavirus hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Nicht nur unsere Gesundheit ist gefährdet, sondern auch wirtschaftlich ist jeder betroffen. Die niederländische Regierung hat 2020 mehrere steuerliche Massnahmen ergriffen, um die Unternehmen in dieser Krise zu unterstützen. Im Januar 2021 hat sie angekündigt, dass einige steuerliche Hilfen verlängert und manche Bereiche ausgeweitet werden.

Stundung von Steuerzahlungen in den Niederlanden (Holland)

Bis zum 1. Juli 2021 kann eine Sonderstundung für Steuerzahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beantragt werden. Für die Zahlung der Steuerschuld gilt ein 36-monatiger Zahlungsplan, der zum 1. Oktober 2021 in Kraft tritt.

Die vorübergehende Stundung kann u.a. für die niederländische Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie Kfz-Steuer. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer, soweit diese Steuern bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Einfuhr erhoben werden. Auch die Dividendensteuer ist von dieser Regelung ausgenommen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Ausschüttung von Dividenden die Liquiditätslage von Unternehmen schwächt.

Wenn Ihnen bereits eine Sonderstundung vom niederländischen Finanzamt gewährt wurde, können Sie eine Verlängerung der Frist beantragen. Dabei wird zwischen offenen Steuerbescheiden bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 €und ab einem Gesamtbetrag von 20.000 €unterschieden. Wenn die Gesamtsteuerschuld mehr als 20.000 €beträgt, ist zusätzlich zu den Standardbedingungen eine Bestätigung eines Dritten bzw. Experten erforderlich. Für eine Stundung von über 3 Monaten gilt, dass keine Boni und / oder Dividende ausgezahlt oder eigene Geschäftsanteile erworben werden dürfen.

Einziehungs- und Steuerzinsen

Auf gestundete Steuerverbindlichkeiten sind Einziehungszinsen zu zahlen. Dieser Zinssatz wurde in den Niederlanden vorübergehend von 4 % auf 0,01 % bis zum 31. Dezember 2021 reduziert.

Steuerzinsen werden geschuldet, wenn ein Bescheid zu spät festgestellt wird. Der Steuerzinssatz für die Körperschaftsteuer beträgt normalerweise 8 % und für andere Steuern 4 %. Der Steuerzinssatz für die Körperschaftssteuer wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 vorübergehend von 8 % auf 4 % gesenkt.

Absenkung des „üblichen Lohnsˮ

Für das Jahr 2020 galt vom 12. März 2020 bis einschliesslich 31. Dezember 2020 eine Absenkung des üblichen Lohns: Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit einem erheblichen Geschäftsanteil, die einen Umsatzrückgang zu verkraften hatten, einen geringeren üblichen Lohn ansetzen, der im Verhältnis zum Umsatzrückgang steht. Für 2021 dürfen Geschäftsführer mit einem erheblichen Geschäftsanteil ebenfalls einen geringeren üblichen Lohn ansetzen. Dabei wird der Umsatz für das gesamte Jahr 2021 mit dem Umsatz für das gesamte Jahr 2019 verglichen. Der Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019 muss mindestens 30 % betragen.

Lockerung Stundenkriterium für Unternehmerfreibeträge

Als einkommensteuerpflichtiger Unternehmer haben Sie unter Umständen Anspruch auf verschiedene Steuerregelungen für Unternehmer. Dazu gehören der Freibetrag für Selbständige, der Freibetrag für mitarbeitende Partner sowie die steuerliche Altersrücklage „FORˮ. Normalerweise gilt für die Inanspruchnahme dieser Freibeträge ein Arbeitsstundenkriterium von 1.225 Stunden: Sie müssen also in jedem Kalenderjahr mindestens 1.225 Stunden für Ihr Unternehmen gearbeitet haben. Aufgrund der aktuellen Lage wurde beschlossen, dass für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 ein Stundenkriterium von 24 Stunden pro Woche gilt.

Wenn Sie die Regelung zum Steuerfreibetrag für beginnende Unternehmer bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, gilt ein reduziertes Stundenkriterium von 800 Stunden pro Kalenderjahr. Damit wird davon ausgegangen, dass Sie im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 18 Stunden pro Woche für Ihr Unternehmen gearbeitet haben.

Pendlerpauschale

Aufgrund der Corona-Krise arbeiten Mitarbeiter möglichst von zu Hause aus und haben daher weniger (Reise-)Kosten. Die niederländische Regierung hat beschlossen, dass die pauschale (Reise-)Aufwandsentschädigung nicht angepasst werden muss. Bis zum 31. März 2021 kann der Arbeitgeber das bisher für die Aufwandsentschädigung zugrunde gelegte (Reise-)Verhaltensmuster beibehalten. Die Aufwandsentschädigung muss jedoch bereits vor dem 12. März 2020 gegolten haben.

Fristen für die änderung der Rechtsform

Die Fristen für die steuerneutrale Umwandlung, steuerneutrale Verschmelzung einer GmbH auf u. a.  ein Einzelunternehmen, Verschmelzung und Spaltung wurden rückwirkend (zum Jahresbeginn) verlängert. Eine der Bedingungen für eine steuerfreie Umwandlung oder Verschmelzung ist normalerweise, dass Sie bestimmte Rechtshandlungen innerhalb von 15 Monaten nach dem gewünschten Beginndatum vornehmen. Diese Frist wird nun von der Finanzverwaltung um 3 Monate verlängert, wenn die Frist im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschliesslich 30. September 2020 abläuft.

Im Falle einer rechtlichen Verschmelzung oder Spaltung haben Sie normalerweise 12 Monate Zeit, um bestimmte Rechtshandlungen vorzunehmen, und im Falle einer Unternehmensverschmelzung 15 Monate. Läuft die Frist im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. September 2020 ab, verlängert sich auch diese Frist um 3 Monate.

Grenzpendler Deutschland-die Niederlande

Für die bei Ihnen angestellten Grenzpendler, die aufgrund der Corona-Krise von zu Hause aus arbeiten oder gezwungenermassen zu Hause bleiben müssen, gilt in Bezug auf die Einbehaltung und Abführung der niederländischen Lohnabgaben Folgendes:

  • Für Grenzpendler, die gezwungenermassen zu Hause bleiben müssen, ändert sich nichts;
  • Für Grenzarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, können Sie weiterhin die Lohnabgaben vom Gehalt einbehalten.

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Unsere deutschsprachigen Berater werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mehr info

Möchten Sie NeD Tax aufgrund dieser Seite kontaktieren? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.

CoronaErweiterte steuerliche Maßnahmen Corona-Pandemie für Grenzgänger Deutschland-Niederlande (Holland)