Aktualisiert am 11. März 2024.
In den letzten Jahren herrschte in den Niederlanden große Ungewissheit in Bezug auf die Besteuerung von Vermögenswerten in Box 3 der Einkommensteuer. Leider dauert diese Ungewissheit auch 2024 an. In diesem Artikel finden Sie einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse rund um dieses Thema in den vergangenen Jahren und besprechen wir den Zwischenstand der neuesten Entwicklungen in Bezug auf Box 3.
Einkommensteuer in Box 3: Pauschalregelung bis einschließlich 2020 nicht angemessen
Die Ungewissheit in Bezug auf die Einkommensteuer in Box 3 hat ihren Ursprung im so genannten „Weihnachtsurteil“ des niederländischen Hohen Rates. In diesem Urteil entschied der Hohe Rat, dass die Pauschalregelung der Box 3 bis einschließlich 2020 der tatsächlichen Situation der Steuerpflichtigen nicht angemessen entspricht. Als Reaktion auf dieses Urteil wurden die Rechte der rund 60.000 Steuerzahler, die Einspruch gegen die Box-3-Besteuerung eingelegt hatten, automatisch für die Jahre 2017 bis 2020 wiederhergestellt.
Weihnachtsurteil und Wiederherstellung der Rechte: Box 3 Einkommensteuer
Das „Weihnachtsurteil“ führte zu einer großen Debatte und zu Einsprüchen von Steuerzahlern, da sie der Meinung waren, dass ihr Vermögen unverhältnismäßig hoch besteuert wurde. Das Urteil machte deutlich, dass das seit 2001 unveränderte Steuersystem der Box 3 überarbeitet werden musste.
Als Reaktion auf dieses Urteil hat die niederländische Regierung das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechte für Box 3 vorgelegt. Die Wiederherstellung der Rechte bedeutet, dass weiterhin eine Pauschalregelung für die Besteuerung in Box 3 besteht. Um den Einsprüchen der Steuerzahler jedoch gerecht zu werden, wurde eine Unterscheidung zwischen Bankguthaben und anderen Vermögenswerten getroffen. Bankguthaben werden nach dem neuen System anders behandelt als andere Vermögenswerte. Dies führte aus Sicht der Steuerzahler zu einer gewissen Verbesserung.
Stellungnahme des Generalanwalts: Besteuerung Box 3 tatsächliche Rendite und Vermögen
2023 hat der Generalanwalt beim Hohen Rat eine wichtige Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme schlägt er vor, auch die Wiederherstellung der Rechte als nicht der Realität entsprechend einzustufen. Der Generalanwalt spricht sich dafür aus, die Besteuerung in Box 3 auf die tatsächliche Rendite des Vermögens zu stützen, anstelle der weiteren Anwendung der angepassten Pauschalregelung. Dieser Vorschlag würde eine erhebliche Änderung der Art und Weise bedeuten, wie die Vermögenssteuer in den Niederlanden berechnet wird.
Warten auf die Entscheidung des Hohen Rates in Bezug auf Box 3
Zurzeit wird die Entscheidung des Hohen Rates abgewartet. Es stellt sich die Frage, ob sich der Hohe Rat dem Vorschlag in der Stellungnahme des Generalanwalts anschließt und die Wiederherstellung der Rechte zugunsten einer Besteuerung auf der Grundlage der tatsächlichen Rendite ablehnt, oder ob er das Gesetz über die Wiederherstellung der Rechte für Box 3 in seinem jetzigen Form beibehält. Diese Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf Steuerzahler und Investoren in den Niederlanden haben.
Anfang 2024 hat der Generalanwalt in fünf Box-3-Fällen Schlussfolgerungen gezogen, in denen er den Begriff der „tatsächlich erzielten Rendite“ weiter erörtert. Seinen Schlussfolgerungen zufolge würde das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechte für Box 3 dazu führen, dass der Vorteil aus Ersparnissen und Anlagen (weiterhin) auf der Grundlage der Pauschalregelung im niederländischen Einkommensteuergesetz „Wet IB 2001“ ermittelt wird. Aufgrund des Weihnachtsurteils und des Umstands, dass der Vorteil aus Ersparnissen und Anlagen höher ist als die tatsächlich erzielte Rendite, führt diese Pauschalregelung (immer noch) zu einem Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Eine Entschädigung, die auf die Wiederherstellung der Rechte abzielt, sollte auch in diesem Fall gewährt werden.
Das Urteil des Hohen Rates wird Ende August 2024 erwartet. Dies ist ein äußerst wichtiger Moment, da er die Weichen für die Besteuerung von Vermögen in den Niederlanden stellen und die Unsicherheit verringern wird.
Endgültige Steuerbescheide Box 3 für 2021 und darüber hinaus
In der Zwischenzeit hat der Staatssekretär erklärt, dass für die Jahre 2021 und darüber hinaus grundsätzlich keine endgültigen Steuerbescheide, in denen auch die Steuern für Box-3-Vermögenswerte veranlagt werden, verschickt werden. Dies verschafft den Steuerzahlern eine gewisse Atempause. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie dennoch einen Steuerbescheid erhalten, ist es sehr wichtig, gegen diesen Bescheid formell Einspruch einzulegen, um Ihre Rechte zu wahren.
Box 3 2024
Die Renditesätze für Ersparnisse und Schulden werden nach Ablauf eines jeden Steuerjahres festgelegt. Für das Jahr 2024 wird der Box-3-Satz auf 36 % festgelegt, wobei die Renditesätze wie folgt aussehen:
– Bankguthaben: 1,03 %;
– Anlagen und sonstige Vermögenswerte 6,17 %;
– Schulden 2,57 %.
Unser Einschätzung nach wird auch für 2024 die pauschale Rendite höher sein als die tatsächlich erzielte Rendite. Dies wird dazu führen, dass auch für 2024 eine Wiederherstellung der Rechte geboten werden muss.
Die Ungewissheit im Zusammenhang mit der Box 3-Besteuerung wird also noch einige Zeit andauern, und die Steuerzahler werden das Urteil des Hohen Rates abwarten müssen, um zu sehen, wie es mit der Besteuerung von Vermögenswerten in den Niederlanden weitergeht. Das Ergebnis wird nicht nur finanzielle Auswirkungen für Privatpersonen haben, sondern auch die Steuerlandschaft in den Niederlanden im Allgemeinen beeinflussen. Für diejenigen, die mit der Box 3 zu tun haben, bleibt es ein wichtiges Thema, das es zu verfolgen gilt.
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