Wer ein wenig googelt, findet recht schnell eine Reihe von Artikeln, in denen die Niederlande als Steuerparadies oder Steueroase bezeichnet werden. NeD Tax erhält regelmässig Anfragen von deutschen Unternehmern, die ein niederländisches Unternehmen – eine BV – in den Niederlanden gründen möchten. Nicht befremdlich, wenn man bedenkt, dass die in der Regel risikoscheuen Deutsche ihr westliches Nachbarland bevorzugen gegenüber allen möglichen exotischen Ländern, deren Sitten und Traditionen unbekannt sind. Aus deutscher Sicht sind die Niederlande ein ordentliches Land mit soliden Verwaltungsstrukturen, dass in der Eurozone liegt und innerhalb weniger Stunden bequem per Auto zu erreichen ist. Und, gut zu wissen: die Niederlande sind kein Steuerparadies.
Ist die fragwürdige Bezeichnung „Steuerparadies“ wirklich berechtigt?
Natürlich kann eine niederländische B.V. aus steuerlicher Sicht attraktiver sein als eine deutsche GmbH, insbesondere da in den Niederlanden keine Gewerbesteuer anfällt. Es wird oft angenommen, dass der Gewinn der deutschen Gesellschaft einfach auf eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen werden kann, indem Waren und Dienstleistungen auf Papier über die niederländische Gesellschaft gegen einen Gewinnaufschlag an die Kunden geliefert werden. Oder indem von Deutschland aus eine Vergütung für die Verwertung von geistigem Eigentum an eine niederländische Gesellschaft gezahlt wird. Aber Vorsicht: Diese scheinbar einfachen Tricks sind in der Praxis nicht ohne Risiko und führen oft zu Problemen.
Eine leere „Briefkastenfirma“ in den Niederlanden reicht sicherlich nicht aus, um ein steuerlich anerkanntes Unternehmen in den Niederlanden zu gründen.
Das niederländische Handelsregister akzeptiert nämlich keinen Briefkasten als Geschäftsadresse. Es muss auch tatsächlich ein Unternehmen mit Substanz und betriebswirtschaftlichen Funktionen geben. Mit anderen Worten, eine echte Geschäftsadresse, an der echte Geschäftsaktivitäten stattfinden. Zudem erhält ein deutsches Unternehmen mit einer niederländischen B.V. keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von der niederländischen Steuerbehörde, wenn sie den Eindruck hat, dass es sich um eine niederländische Briefkastengesellschaft handelt. Darüber hinaus muss die übertragung von geistigem Eigentum oder wichtigen Unternehmensfunktionen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Das deutsche Finanzamt wird nämlich der Ansicht sein, dass hierfür Goodwill gezahlt wurde und dass der Erlös versteuert werden muss. Letztendlich sollten auch die Kosten einer niederländischen Niederlassung in die Kalkulation miteinbezogen werden.
Kurz gesagt: Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass man als deutsches Unternehmen einen simplen Steuertrick anwenden kann, indem man einfach eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Niederlanden oder B.V. gründet.
Aber warum haben dann so viele deutsche Unternehmen doch eine niederländische B.V. als Tochtergesellschaft?
Aus strategischen, kommerziellen und wirtschaftlichen Gründen kann es für viele deutsche Unternehmen als Markteintrittsstrategie sehr interessant sein, eine BV in den Niederlanden zu gründen, die über das Personal und die Ressourcen verfügt, um ein Unternehmen zu betreiben. Mehr über die Vorteile lesen Sie in diesem Artikel: Eine BV Gesellschaftsform statt eine Betriebsstätte.