Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Die GmbH in den Niederlanden, Belgien und Deutschland

Bei der Gründung Ihres Unternehmens spielt die Wahl der Rechtsform eine zentrale Rolle. Um private Haftungsrisiken zu begrenzen, entscheidet man sich oftmals für die Gründung einer juristischen Person, in der das Unternehmen geführt wird. Eine in den Niederlanden häufig verwendete Rechtsform ist die „besloten vennootschap‟, abgekürzt B.V. Diese Rechtsform entspricht der deutschen GmbH und der belgischen BVBA (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid). Bei einer Expansion der Unternehmensaktivitäten in die Nachbarländer kann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, die Gründung einer niederländischen BV oder belgischen bvba in Betracht zu ziehen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Merkmale der niederländischen B.V., der deutschen GmbH und der belgischen BVBA hervorgehoben.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Niederlanden (niederländische B.V.)

2012 wurde das B.V.-Recht grundlegend geändert, um Unternehmen die Gründung einer niederländischen B.V. zu erleichtern.

Gründung
Die Gründung erfolgt bei einem Notar, der die Gründungsurkunde mit der Satzung aufstellt. Nach der Eintragung der B.V. bei der niederländischen Kamer van Koophandel durch den Notar ist die Firma oft bereits nach 1-2 Werktagen „operativ‟. Eine B.V. kann daher in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen gegründet werden, nachdem Sie Kontakt mit einem Notar aufgenommen haben.

Startkapital
Für eine niederländische B.V. ist kein Mindestkapital festgelegt, sodass diese bereits mit einem sehr geringen Betrag gegründet werden kann. Das alte Mindeststammkapital von 18.000 Euro gibt es seit 2012 nicht mehr. Darüber hinaus werden bei der niederländischen B.V. mehrere Geschäftsanteilsarten unterschieden. So können zum Beispiel Stammanteile, stimmrechtslose Anteile (Geschäftsanteile ohne Stimmrechte), Geschäftsanteile ohne Gewinnansprüche oder Vorzugsgeschäftsanteile ausgegeben werden.

Gesellschafter
Die niederländische B.V. hat mindestens einen Gesellschafter. Die Gesellschafter bilden gemeinsam die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der niederländischen B.V. besteht aus einer oder mehreren Personen. Ein Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Haftung
Abgesehen von einigen Ausnahmefällen haften Gesellschafter und Geschäftsführer nicht für die Schulden der B.V. Als juristische Person ist die B.V. eigenständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage in die B.V. in Form des Gesellschaftskapitals beschränkt. Darüber hinaus sind die Geschäftsführer für Rechtsgeschäfte, die im Namen der B.V. vorgenommen werden, nicht haftbar.

Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
Die Geschäftsanteile der niederländischen B.V. sind grundsätzlich frei übertragbar, sofern die Satzung keine Sperrregelung enthält. Bei einer Sperrregelung muss ein Gesellschafter, der seine Anteile veräussern möchte, diese zuerst einem der anderen Gesellschafter anbieten.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland (deutsche GmbH)

Das deutsche GmbH-Recht stammt aus 1892. 2008 fand eine umfangreiche Reform zur Modernisierung des GmbH-Rechts statt, wobei das deutsche Gesetz internationalen Entwicklungen angepasst und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, als kleinere Variante der GmbH eingeführt wurde. Auf die Merkmale der UG wird in diesem Artikel nicht weiter eingegangen.

Gründung
ähnlich wie bei der niederländischen B.V. findet die Gründung der deutschen GmbH über einen Notar statt. Der Notar erstellt eine Gründungsurkunde, die die Satzung der Gesellschaft enthält (Gesellschaftsvertrag). Anschliessend meldet der Notar die deutsche GmbH beim Amtsgericht zur Eintragung in das deutsche Handelsregister an. Der gesamte Ablauf von der Gründung beim Notar bis zur Eintragung in das Handelsregister dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen.

Startkapital
Während die Bedingungen für die niederländische B.V. in den letzten Jahren gelockert wurden, gilt für die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein erhebliches Stammkapital von 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte dieses Startkapitals muss bei der Gründung eingezahlt werden, wobei jeder Gesellschafter mindestens 25 % auf die von ihm gezeichneten Geschäftsanteile einzahlen muss.

Gesellschafter
Die deutsche GmbH kann durch eine einzige Person gegründet werden. Die Gesellschafter bilden zusammen die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung besteht aus mindestens einer natürlichen Person, die zum Geschäftsführer bestellt wird. Juristische Personen können nicht zum Geschäftsführer bestellt werden.

Haftung
Gesellschafter und Geschäftsführer haften nicht für Schulden der GmbH, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor. Zum Beispiel die Benachteiligung von Gläubigern der GmbH durch die Gesellschafter, oder ein Geschäftsführer, der für Missmanagement verantwortlich ist mit allen möglichen finanziellen Folgen. Ein besonderer Aspekt ist, dass ein Geschäftsführer in bestimmten Fällen verpflichtet ist, die eigene Insolvenz der deutschen GmbH zu beantragen, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Kommt ein Geschäftsführer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, kann er gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.

Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
Die Geschäftsanteile der GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält eine Sperrklausel. Die übertragung der Geschäftsanteile der GmbH erfolgt über einen Notar in Deutschland.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Belgien (belgische BVBA)

Die belgische BVBA ist das äquivalent zur niederländischen B.V. und der deutschen GmbH. Darüber hinaus bestehen in Belgien Alternativen in Form der BVBA als Einzelunternehmen und der BVBA für Existenzgründer. Derzeit gibt es in Belgien Pläne zur Vereinfachung der BVBA. Es wird angenommen, dass die belgische BVBA und die beiden Alternativen für Einzelunternehmen und Existenzgründer alle durch eine belgische BV ersetzt werden. Bis zur änderung der belgischen Gesetzgebung gilt weiterhin die gesetzliche Regelung der belgischen BVBA.

Gründung
Die belgische BVBA wird durch eine notarielle Urkunde bei einem Notar in Belgien gegründet. Die Gründungsurkunde enthält die Satzung der belgischen BVBA. Die BVBA entsteht erst mit der Hinterlegung der Gründungsurkunde beim Handelsgericht (rechtbank van koophandel). Grundsätzlich muss der Notar die BVBA innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung der Gründungsurkunde beim Gericht im belgischen Staatsanzeiger veröffentlichen lassen. Darüber hinaus muss die BVBA in die „Zentrale Datenbank der Unternehmenˮ eingetragen werden. Der Gründungsprozess dauert in der Regel 2-3 Wochen.

Startkapital
Das erforderliche Stammkapital einer belgischen BVBA beträgt 18.550 Euro, wovon mindestens 6.200 Euro bei der Gründung eingezahlt werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mindestens 20 % jedes Geschäftsanteils eingezahlt sein muss.

Gesellschafter
Die belgische BVBA muss bei der Gründung mindestens zwei Gesellschafter haben, die gemeinsam die Gesellschafterversammlung bilden.

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung einer belgischen BVBA besteht aus mindestens zwei Geschäftsführern, sogenannten „zaakvoerders‟.

Haftung
Nach der definitiven Gründung der BVBA haften die Geschäftsführer nicht gesamtschuldnerisch für die Schulden der BVBA, mit Ausnahme von Sondersituationen wie Missmanagement und Verstösse gegen die Bestimmungen der Satzung der BVBA. Ein Schwerpunkt der BVBA ist die Gründerhaftung. Die Gründer können nämlich im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft innerhalb von drei Jahren nach der Gründung haftbar gemacht werden. Dabei muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Gesellschaftskapital für die Ausübung der Geschäftsaktivitäten unzureichend war.


Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen

Wie die Anteile der GmbH sind auch die Anteile der BVBA nicht frei übertragbar. Bei der BVBA können die Anteile nur unter bestimmten Bedingungen übertragen werden. So kann die BVBA unter bestimmten Bedingungen Anteile ohne Stimmrechte ausgeben. Diese Anteile dürfen ein Drittel des Gesellschaftskapital nicht überschreiten und müssen das Recht auf eine Vorzugsdividende einschliessen.

Sowohl die niederländische B.V., die deutsche GmbH wie auch die belgische BVBA sind die gängigsten juristischen Personen, um Geschäftsaktivitäten zu entwickeln und Haftungsrisiken für das Privatvermögen der Gesellschafter zu vermeiden.

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