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Deutsche Hypothekenzinsen und Steuerabzug in den Niederlanden

Sie leben in Deutschland und erzielen Ihre Einkünfte in den Niederlanden? In diesem Fall werden Sie in den Niederlanden als ausländischer Steuerpflichtiger eingestuft. Nach der niederländischer Vorschrift müssen Sie mindestens 90 % Ihrer Einkünfte in den Niederlanden erzielen um Hypothekenzinsen in den Niederlanden steuerlich geltend machen zu können. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändert diese Sachlage.

Deutsche Hypothekenzinsen und qualifizierender ausländischer Steuerpflichtiger

Ein in Deutschland Ansässiger, der Einkünfte aus den Niederlanden bezieht, gilt als ausländischer Steuerpflichtiger in den Niederlanden. Die niederländische Einkommensteuer ist auf Einkommensquellen beschränkt, die in den Niederlanden besteuert werden können. Sie haben keinen Anspruch auf persönliche Abzugsposten, wie der Abzug von Hypothekenzinsen, es sei denn, Sie sind ein qualifizierender ausländischer Steuerpflichtiger.

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Sie als Einwohner von Deutschland ein qualifizierender ausländischer Steuerpflichtiger sein, wenn Sie in den Niederlanden Ihre Hypothekenzinsen steuerlich geltend machen möchten. Das niederländische Gesetz stellt als Bedingung, dass mindestens 90 % Ihrer gesamten Einkünfte der Einkommensteuer in den Niederlanden unterliegen. Diese 90 %-Anforderung ist das Ergebnis der europäischen Rechtsprechung (Schumacker-Urteil). Sie müssen zudem Einwohner der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder der BES-Inseln sein. Ausserdem benötigen Sie eine Einkommenserklärung der Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden Sie steuerlich so behandelt, als würden Sie in den Niederlanden wohnen. Dies bedeutet, dass Sie die Hypothekenzinsen steuerlich geltend machen können.

Die qualifizierende ausländische Steuerpflicht ersetzte am 1. Januar 2015 das Optionsrecht. Bis 2014 hatten Ausländer mit niederländischen Einkünften die Möglichkeit, sich für die gebietsansässige Steuerpflicht zu entscheiden und so die Hypothekenzinsen steuerlich geltend zu machen, ohne die 90 %-Anforderung erfüllen zu müssen.

Deutsche Hypothekenzinsen und Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Am 9. Februar 2017 erliess der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil über den Anspruch eines ausländischen Steuerpflichtigen auf die steuerliche Geltendmachung der Hypothekenzinsen nach einem vom Hoge Raad der Nederlanden beim Europäischen Gerichtshof eingereichten Vorabentscheidungsersuchen. Das Urteil betraf einen in Spanien ansässigen Niederländer mit Einkünften in den Niederlanden und der Schweiz. Er verdiente 60 % seiner Einkünfte in den Niederlanden und 40 % seiner Einkünfte in der Schweiz. In Spanien erzielte der Mann keine Einkünfte. Hierdurch konnte Spanien seine persönliche Lage nicht berücksichtigen und wurde dem Mann keine steuerliche Vergünstigung in Form von Abzugsposten gewährt.

Der Einwohner von Spanien wollte seine negativen Einkünfte aus der in Spanien gelegenen Eigentumswohnung in den Niederlanden von der Steuer abziehen. Das oben genannte Optionsrecht hatte er jedoch nicht ausgeübt, da sonst die niederländische Steuer höher gewesen wäre. Die Niederlande gewährten daraufhin keinen Abzug der Hypothekenzinsen, da er als Einwohner von Spanien die niederländischen Voraussetzungen nicht erfüllte. Nach Ansicht des niederländischen Gerichts hätte er sich für die Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger entscheiden müssen.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Niederlande hiermit gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstossen. Ein EU-Mitgliedstaat darf einem Einwohner eines anderen EU-Mitgliedstaates den Abzug negativer Einkünfte aus einer Eigentumswohnung nicht verweigern, wenn er in den Niederlanden Einkünfte erzielt, und diese negativen Einkünfte in seinem Wohnsitzland nicht abziehen kann, weil er dort keine oder nur sehr geringe Einkünfte hat. Im vorliegenden Fall erzielte der Betroffene Einkünfte aus zwei europäischen Ländern. Die Niederlanden haben in dem Fall den Vorteil der negativen Einkünfte aus der Eigentumswohnung anteilig (d. h. zu 60 %) zu gewähren.

Deutsche Hypothekenzinsen (Eigenheim Deutschland) und Absetzbarkeit in den Niederlanden

Nach dem Urteil legte der niederländische Staatssekretär Kassationsbeschwerde beim Obersten Gericht ein. Diese Kassationsbeschwerde wurde jedoch wieder zurückgenommen. Die Niederlanden werden demzufolge die qualifizierende ausländische Steuerpflicht dahingehend anpassen, dass die Voraussetzungen dem Urteil des Europäischen Gerichtshof entsprechen.

Auf der Grundlage des oben genannten Urteils können Sie in den Niederlanden möglicherweise Ihre Hypothekenzinsen steuerlich geltend machen. Es versteht sich von selbst, dass Ihre Hypothek die Anforderungen der niederländischen Eigenheimregelung erfüllen muss. NeD Tax kann Ihre steuerliche Situation beurteilen, wenn Sie in Deutschland leben und Ihre Einkünfte (zum Teil) in den Niederlanden erzielen.

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