Niederländische Unternehmen beschützen Ihr „betriebliches Knowhow“ oft mit Hilfe von Patenten und durch die vertragliche Festlegung in vielen verschiedenen Formen. Als Beispiel nehmen wir einen niederländischen Franchisenehmer, der in einem Franchisevertrag einen deutschen Franchisenehmer die Erlaubnis erteilt, unter dem gleichen Namen oder der Marke unter Nutzung der Erfahrung und Kenntnisse des niederländischen Franchisegebers zu handeln. Diese Art von Zahlungen werden oft auch unter dem Begriff „Lizenzgebühren“ zusammengefasst.
Was sagt das DBA Niederlande-Deutschland zu Lizenzgebühren?
Das neue DBA mit den Niederlanden liefert eine weite Auslegung des Begriffs „Lizenzgebühr“ (Royalty’s). So ist unter anderem jede Vergütung für eine Nutzungsberechtigung an einem Urheberrecht, einem Patent, einem Markennamen, einem Modell, Muster oder Plan als Lizenzgebühr zu betrachten.
DBA Niederlande-Deutschland: Wo zahlt man Quellensteuer auf Lizenzgebühren?
Deutschland kennt im Gegensatz zu den Niederlanden eine Quellensteuer auf Zahlungen, die wie im obigen Beispiel als Lizenzgebühren betrachtet werden. Der deutsche Franchisenehmer muss dann für die Vergütung an den niederländischen Franchisegeber einen bestimmten Betrag an Quellensteuer einbehalten und an den deutschen Fiskus entrichten. Mit dem Artikel 12 des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland wird danach gestrebt, die Einbehaltung dieser deutschen Quellensteuer zu vermeiden und den Erhalt der Lizenzgebühren in den Niederlanden beim niederländischen Empfänger zu besteuern. Dafür ist die Beantragung einer Freistellung von der Einbehaltung äusserst entscheidend.
DBA Niederlande-Deutschland: Wie kann die Einbehaltung der Quellensteuer auf Lizenzgebühren vermieden werden?
Falls die Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Einbehaltung der Quellensteuer auf Lizenzgebühren unterlassen und vorab eine Freistellung beim deutschen Fiskus beantragt werden. Kurz gesagt, die Freistellung wird nur vom deutschen Fiskus gewährt, wenn der niederländische Empfänger der Lizenzgebühren in den Niederlanden ein reales Unternehmen betreibt, das die Lizenzgebühren nicht wieder an andere (ausländische) Unternehmen weiterzahlt. Das niederländische Unternehmen muss also der wirtschaftliche Eigentümer sein.
DBA Niederlande-Deutschland: Wie zahlt man Lizenzgebühren?
Das Wichtigste bei der Besteuerung der Lizenzgebühren ist die Feststellung der Höhe der Vergütung. Dies ist ein schwieriges Unterfangen, das letztendlich darauf hinausläuft, dass dabei so miteinander umgegangen werden muss, wie auch geschäftlich handelnde ‚Drittparteien‘ unter den gleichen Umständen miteinander handeln würden. Wenn das niederländische Unternehmen eine deutsche Filiale oder eine deutsche Vertretung hat, die in Deutschland als Betriebsstätte betrachtet wird, dann muss geprüft werden, ob bei der Besteuerung die Lizenzgebühren dieser deutschen Betriebsstäte zugeordnet werden müssen, statt die Vergütung in den Niederlanden zu besteuern.
Worauf muss ausserdem noch bei Lizenzgebühren geachtet werden?
Achten Sie bei solcherlei Vergütungen (Royalties) unter verschiedenen Ländern immer darauf, ob Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird oder nicht. Oft ist eine Regelung zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anwendbar, aber in manchen Fällen auch nicht. Dies hängt von der Art der einzelnen geistigen Errungenschaft ab, um die es geht.
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