Auswirkungen von Wettbewerbsklauseln wie dem concurrentiebeding und dem relatiebeding im Arbeitsvertrag
Ein concurrentiebeding im Arbeitsvertrag in den Niederlanden beschränkt einen (Ex-)Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit in seinen Möglichkeiten, nach Ende seines vorherigen Beschäftigungsverhältnisses in einer bestimmten Berufsgruppe tätig zu sein. Ein relatiebeding im Arbeitsvertrag in den Niederlanden verbietet dem (Ex-)Arbeitnehmer, nach Ende seines Beschäftigungsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum für Kunden und/oder Geschäftspartner seines (Ex-)Arbeitgebers tätig zu sein.
Vor allem ein concurrentiebeding im Arbeitsvertrag hat weitreichende Folgen für einen Arbeitnehmer. Eine derartige Wettbewerbsklausel im niederländischen Arbeitsvertrag schränkt schliesslich das Recht einer Person ein, selbst zu entscheiden, wo und in welchem Beruf diese tätig ist und entsprechend, auf welche Art und Weise diese ihren Lebensunterhalt bestreitet. Auf der anderen Seite ist dieselbe Person als Arbeitnehmer auch eine Partei bei dem Abschluss des Arbeitsvertrages in den Niederlanden, durch den diese sich (bewusst) in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt hat.
Normalerweise muss sich eine Vertragspartei an ihre Verpflichtungen halten, die aus dem Vertrag hervorgehen. Aber wegen des grossen Einflusses, den ein concurrentiebeding haben kann, wird das Gericht immer eine Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und dem des (Ex-)Arbeitnehmers machen. Dabei kann es sich dafür entscheiden, den Arbeitnehmer von dem concurrentiebeding und relatiebeding zu befreien, oder aber die Konkurrenzklauseln aufrechtzuerhalten, jedoch die Wirkung und Dauer dieser Wettbewerbsklauseln einzuschränken.
Abwägung der Interessen bei dem Ersuch um Befreiung von einem concurrentiebeding im Arbeitsvertrag
In kürzlich gefällten Urteilen der Gerichte in den Niederlanden sind Ersuche von Arbeitnehmern, diese von dem im niederländischen Arbeitsvertrag festgelegten concurrentiebeding und relatiebeding zu befreien, abgewiesen worden.
In beiden Fällen spitzte sich der Rechtsstreit auf das im Arbeitsvertrag enthaltene concurrentiebeding zu und die Frage, ob es angemessen ist, dass ein Arbeitgeber einen (Ex-)Arbeitnehmer dazu anhält, sich an das concurrentiebeding zu halten. In beiden Fällen wurde in den Niederlanden so geurteilt, dass die Abwägung der Interessen zugunsten des Arbeitgebers ausfallen muss.
In dem einen Fall betrachtete das niederländische Gericht es als nicht relevant, dass sich der Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit dem relatiebeding völlig darüber im Klaren gewesen sein muss, dass dies eine Einschränkung seiner Freiheit der Arbeitswahl darstellt. Daneben sah es das niederländische Gericht als relevant an, dass der Arbeitsvertrag auf die Bitte des Arbeitnehmers hin aufgelöst worden war. Allerdings wurde die Geltungsdauer des im Arbeitsvertrag enthaltenen relatiebeding von 2 Jahren auf 6 Monate gekürzt, so dass der Arbeitnehmer nur relativ kurz die Bürde der niederländischen Wettbewerbsklausel zu tragen hatte.
Unlautere Konkurrenz durch zuvor beim ehemaligen Arbeitgeber erworbene Kenntnisse
In dem anderen Fall fiel die Abwägung der Interessen durch das niederländische Gericht zum Nachteil des Arbeitnehmers aus, weil er durch die Kenntnisse, die er bei dem vorherigen Arbeitgeber erworben hatte, seinem vorherigen Arbeitgeber Konkurrenz hätte machen können und damit sich selbst oder dem neuen Arbeitgeber einen ungerechtfertigten Vorsprung in der Konkurrenz hätte verschaffen können. Durch die beim vorherigen Arbeitgeber erworbenen Kenntnisse bestand berechtigterweise die Befürchtung, dass Kunden des alten Arbeitgebers zum neuen Arbeitgeber des (Ex-)Arbeitnehmers wechseln würden.
Dem niederländischen Gerichtshof nach geht es also nicht darum, dass das in den Arbeitsvertrag aufgenommene concurrentiebeding in seiner Allgemeinheit jegliche Konkurrenz ausschliessen muss, sondern dieses muss vermeiden, dass ein (Ex-)Arbeitnehmer unter Nutzung der Kenntnisse, die er bei seinem vorherigen Arbeitnehmer erworben hat, dem vorherigen Arbeitnehmer Konkurrenz macht.
Beistand durch einen Rechtsanwalt bei einem Rechtsstreit über ein concurrentiebeding oder ein relatiebeding in den Niederlanden
Bei Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden zu der Wirkung von Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag wie dem concurrentiebeding und dem relatiebeding wägt das niederländische Gericht also die Interessen ab. Es ist entsprechend auch von äusserster Wichtigkeit, dem Richter bei einem derartigen Rechtsstreit die Fakten und Interessen so zu präsentieren, dass die Abwägung der Interessen in die richtige Richtung ausfallen kann. Auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen gern zur Seite, wenn Sie in den Niederlanden in einen derartigen Rechtsstreit geraten.
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Datum: 30.10.2013