Die niederländischen gesetzlichen Vorschriften für Box 2 ändern sich 2024. Planen Sie kurzfristig eine Dividendenausschüttung oder vielleicht den Verkauf Ihrer Beteiligung? Dann tun Sie gut daran, den Zeitpunkt sorgfältig zu wählen. Lesen Sie in diesem Artikel über die Änderungen und was Sie tun müssen, um Ihre Steuervorteile zu behalten.
Box 2 – Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung
In den Niederlanden werden Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung (Box 2) erzielt, wenn eine natürliche Person mindestens 5 % der Anteile an einer Gesellschaft hält. Dies kann auch für Genussscheine oder Kapitalbeteiligungsrechte gelten. Außerdem muss es sich um einen so genannten Inhaber einer wesentlichen Beteiligung handeln, was bedeutet, dass die Person oder die Personen, die die Anteile halten, gemeinsam 5 % oder mehr der Anteile an der Gesellschaft halten besitzen.
Ein Überblick über die Änderungen in Box 2 für 2024
2023 betrug der Steuersatz für Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung (Box 2) 26,9 %. Box 2 gilt unter anderem für Vorteile aus dem Halten von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab einer Beteiligung von 5 % am eingezahlten Kapital. Dies gilt für Anteile an einer niederländischen B.V. oder N.V., aber zum Beispiel auch für die deutsche GmbH oder die belgische B.V., wenn Sie in den Niederlanden ansässig sind. Wie im letzten Steuerplan angekündigt, wird sich der Steuersatz der Box 2 ab dem 1. Januar 2024 ändern. Ab 2024 wird ein zweistufiges System eingeführt, um eine gerechtere Besteuerung für Unternehmer und Gesellschafter zu schaffen.
Box 2 im Jahr 2024: Das Zweistufensystem
Nach dem bis 2024 geltenden System werden Einkünfte aus der Box 2 unabhängig von ihrer Höhe mit einem Pauschalsatz besteuert. Das neue zweistufige System besteht aus einem Basissatz von 24,5 % für steuerpflichtige Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung bis einschließlich 67.000 €. Für den darüber hinausgehenden Betrag gilt ein Spitzensteuersatz von 33 %. Im vorherigen Steuerkonzept war übrigens ein Spitzensteuersatz von 31 % vorgesehen, der damit um weitere 2 Prozentpunkte erhöht wurde.
Vergleich der neuen Steuersätze in Box 2
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die in den Jahren 2023 und 2024 geltenden Steuersätze und Steuerklassen:
Jahr | Stufengrenzen Box 2 Einkünfte |
Steuersatz |
2023 | Keine | 26,9 % |
2024 | Alles bis 67.000 € | 24,5 % |
Alles über 67.000 € | 33 % |
Zeitpunkt einer Dividendenausschüttung
Planen Sie kurzfristig eine Dividendenausschüttung vorzunehmen oder vielleicht Ihre Beteiligung zu verkaufen? Dann tun Sie gut daran, den Zeitpunkt sorgfältig zu wählen.
- Wenn Sie weniger als 67.000 € an Dividenden ausschütten wollen, ist es besser, dies bis 2024 zu verschieben. Das Gleiche gilt für einen eventuellen Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Anteile.
- Planen Sie, mehr als 67.000 € auszuschütten? Selbst bei Einkünften aus wesentlicher Beteiligung von bis zu 100.000 € ist eine Ausschüttung im Jahr 2024 in der Regel vorteilhafter.
- Ab 100.000 € ist es in der Regel günstiger, die Ausschüttung noch 2023 vorzunehmen.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass Gewinne, die noch im Jahr 2023 ausgeschüttet werden, im Jahr 2024 in Box 3 besteuert werden, da der Stichtag für Box 3 der 1. Januar ist. Inzwischen ist auch der Steuersatz der Box 3 für 2024 bekannt, nämlich 36 %. Ihre Entscheidung wird also davon abhängen, wie hoch Ihre Box-3-Steuer auf die Ausschüttung sein wird. In der Regel handelt es sich um niedriger besteuerte Bankguthaben. Aber haben Sie den ausgeschütteten Gewinn sofort investiert? Dann wird die Box-3-Abgabe höher ausfallen. Es bleibt also eine Frage der Berechnung.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, sich ein klares Bild von dem zweistufigen System in Box 2 ab 2024 zu machen.
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