Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Nehmen Sie eine Bewertungsklausel in Ihren Gesellschaftervertrag auf.

Viele Unternehmer lassen bei der Gründung ihrer niederländischen Firma zusätzlich einen Gesellschaftervertrag aufsetzen, wenn es mehrere Gesellschafter oder Anteilseigner gibt. In der Regel, weil der Steuerberater oder Notar sie darauf hinweist, dass es ratsam ist neben der öffentlich zugänglichen Satzung noch weitere Vereinbarungen für die „geschäftliche Ehe” zu treffen. Denn die vom Notar beurkundete Satzung ist weniger flexibel und eignet sich darüber hinaus nicht, um vertrauliche Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern zu regeln. Dabei kann es sich beispielsweise um das Angebot von Geschäftsanteilen in bestimmten Situationen, die Management-Vergütung oder die Corporate Governance handeln.

Alles unter Dach und Fach?!

Manche Unternehmer oder Gesellschafter erstellen einen Gesellschaftervertrag anhand eines Mustervertrags aus dem Internet, andere hingegen nehmen die Hilfe eines Juristen in Anspruch. Anschliessend gehen die meisten Unternehmer davon aus, dass alles sozusagen unter Dach und Fach ist. Schliesslich wurden Vereinbarungen darüber getroffen, was im Falle eines Konflikts, eines Todesfalls, einer Scheidung und eines (teilweisen) Verkaufs der Anteile geschehen soll. In den meisten Fällen verschwindet der Vertrag in der sprichwörtlichen Schublade, um dann erst wieder hervorgeholt zu werden, wenn eine der vorgenannten Situationen eintritt.

Die Frage ist dann, ob die Vereinbarungen noch auf dem neusten Stand sind. So kann es sein, dass in der Zwischenzeit ein Finanzier oder Investor in das Unternehmen eingestiegen ist, für den andere Bedingungen und Klauseln gelten. Es ist auch möglich, dass sich die Aufgabenverteilung innerhalb des Managements und das gesamte Geschäftsmodell so stark verändert haben, dass die ursprünglichen Vereinbarungen nicht mehr den ursprünglichen Absichten der Gesellschafter entsprechen. Es ist daher empfehlenswert, die Aktualität des Gesellschaftervertrags jährlich auf der Gesellschafterversammlung zu prüfen.

Inhalt und finanzielle Auswirkungen

Es kann Situationen geben, in denen ein Gesellschafter seine Anteile einem oder mehreren anderen Gesellschaftern anbieten muss. Zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter aus der Geschäftsführung ausscheidet oder das Unternehmen eine Fusion eingeht. Denkbar wäre auch, dass sich ein Gesellschafter vollständig aus dem Unternehmen zurückziehen möchte. Die Vereinbarungen über das Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter mögen vielleicht klar sein, aber wie soll der Preis der Geschäftsanteile nun ermittelt werden? Oftmals kommt es dann aufgrund von Interessenkonflikten zu erheblichen Konflikten über den Anteilspreis. Erstens ist der Preis der Anteile nicht mit dem Wert des Unternehmens gleichzusetzen. Und darüber hinaus ist der ermittelte Unternehmenswert ein Einigungswert, der zunächst von allen Seiten als akzeptabel empfunden werden soll.

Bewertungsverfahren und Input

Es gibt viele verschiedene Bewertungsmethoden. Einige gehen vom Ertrag eines Unternehmens aus, andere vom Wert der Aktiva und Passiva oder von einer Kombination dieser Werte. Dann stellt sich bei der Ertragsermittlung die Frage, ob man von vergangenen, aktuellen oder zukünftigen Perioden ausgehen soll und ob der Gewinn vor oder nach Steuern, Zinsen und Abschreibungen herangezogen werden soll. Ausserdem stellt sich die Frage, wie man den Preis der Geschäftsanteile aus dem Unternehmenswert ermittelt. Sollen bei der Wertermittlung zum Beispiel Darlehen und liquide Mittel berücksichtigt werden?

Kurzum, es gibt viele Möglichkeiten und dito Ergebnisse. Deshalb ist es ratsam um, losgelöst von einem der oben genannten gesellschafterbezogenen Anlässe, verschiedene Bewertungsansätze und -szenarien mit den Gesellschaftern durchzuspielen. So können Sie dann feststellen, ob sich anhand dieser Analyse eine geeignete Formel oder Ermittlung ableiten lässt, die anschliessend als Klausel im Gesellschaftervertrag festgehalten werden kann. Eine jährliche überprüfung dieser Klausel vermeidet unangenehme Diskussionen oder sogar Konflikte, falls eine Unternehmensbewertung aus gegebenem Anlass tatsächlich aktuell werden sollte. Denn genau dann kann man leidige Diskussionen überhaupt nicht gebrauchen.

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