Eine Betriebsstätte in den Niederlanden durch Bau- oder Montagetätigkeiten? Aus Erfahrung wissen wir, dass Subunternehmer ein Bedürfnis nach Klarheit über die steuerlichen Folgen ihrer Unternehmensaktivitäten in den Niederlanden haben. Regelmässig entsteht jedoch Unklarheit in der Frage, ob von einem „Werkvertrag“ oder „Arbeitnehmerüberlassung“ die Rede ist. Dies ist von vielen Umständen abhängig. Oft gehen wir darüber mit dem niederländischen Fiskus in Verhandlung.
Eine Betriebsstätte ist ein steuerlicher Begriff für zu versteuernde Unternehmensaktivitäten eines ausländischen Unternehmens in den Niederlanden. Ein ausländisches Unternehmen, beispielsweise aus Deutschland, das im Bausektor aktiv ist, kann in den Niederlanden eine Betriebsstätte haben, wenn es länger als 12 Monate (inklusive möglicher Unterbrechungen) Tätigkeiten für ein (Bau-)Projekt verrichtet.
Beispiele für Tätigkeiten im Bau, die zu einer Betriebsstätte in den Niederlanden führen können
- Bau- oder Montagetätigkeiten (Montage) an einem Bauwerk (beispielsweise einem Kraftwerk) oder an Teilen dessen;
- Grabungs- oder Baggerarbeiten im Boden (Erdbewegungen);
- Installation, Montage oder Anlage von Kabeln, Rohren oder Leitungen und Pipelines im Boden oder in einem Gebäude.
Abhängig von der Situation kann das Mieten oder die blosse Tatsache der Verfügung über einen Geschäftsraum schon vor Ende dieser 12 Monate zu einer Betriebsstätte führen. Achtung: eine Betriebsstätte entsteht mit rückwirkender Kraft ab dem ersten Tag, an dem das Unternehmen in den Niederlanden an dem Projekt tätig gewesen ist.
Folgen einer Betriebsstätte in den Niederlanden?
Wenn ein deutsches Bauunternehmen eine Betriebsstätte in den Niederlanden hat, dann müssen in den Niederlanden Steuern über den Anteil am Gewinn gezahlt werden, der mit den Tätigkeiten in den Niederlanden erwirtschaftet worden ist. Die Körperschaftssteuer beträgt nur 19 % über die ersten 200.000 € Gewinn (Körperschaftsteuer 2024). Die Niederlande kennen keine Gewerbesteuer! Das deutsche Unternehmen muss sich beim Belastingdienst in den Niederlanden registrieren und ist dazu verpflichtet, Steuererklärungen in Bezug auf diverse Steuern einzureichen.
Arbeitnehmer, die für eine Betriebsstätte tätig sind, fallen dann auch unter die niederländische Steuerpflicht. Die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer müssen oft im Wohnland des Arbeitnehmers abgeführt werden, weil eine A 1 Bescheinigung vorliegt.
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Datum: 05.03.2012