Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Änderungsprotokoll DBA Niederlande

Am 24. März 2021 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande ein änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Niederlande-Deutschland unterzeichnet. Das änderungsprotokoll wurde am 7. April 2021 veröffentlicht. 

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die wichtigsten änderungen.

Warum ist das DBA Niederlande wichtig?

Die Niederlande (Holland) und Deutschland sind wichtige Handelspartner. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass deutsche Unternehmen in den niederländischen Markt eintreten und umgekehrt, um Wachstumschancen zu realisieren. Aber nicht nur Unternehmen sind geschäftlich international aktiv, auch viele Arbeitnehmer gehen im Nachbarland einer Beschäftigung nach. Dies führt für sowohl Unternehmen wie Mitarbeiter zu einer Steuererhebung in einem oder beiden Ländern. Das DBA Niederlande-Deutschland regelt welcher Staat die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte besteuern darf.

Warum änderungen im DBA Niederlande?

Mit der zunehmenden Europäisierung wollen die EU-Mitgliedsstaaten verstärkt Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpfen. Aufgrund der zwischen den Niederlanden und Deutschland getroffenen Vereinbarungen konnten die änderungen einfacher in das bestehende DBA aufgenommen werden. Die aktuellen änderungen des DBA Niederlande beziehen sich auf die mögliche Ablehnung von Steuervorteilen, wenn die Erlangung von Abkommensvergünstigungen eins der Hauptziele einer Handlung oder Transaktion ist.

Unterhält Ihr Unternehmen zum Beispiel ein Lager in den Niederlanden oder Deutschland, so begründet dies in Zukunft eine Betriebsstätte, wenn die Lagertätigkeit nur der Steuervermeidung dient.

Was beinhaltet das änderungsprotokoll DBA Niederlande?

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt welchem Staat in welchem Umfang das Besteuerungsrecht für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte aus Arbeit und Einkünfte aus Kapital und Vermögen zusteht. Das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden soll vermeiden, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Die aktuellen änderungen betreffen zum Beispiel die Zuweisung des Besteuerungsrecht für (kurzfristige) Sozialversicherungsleistungen, Ruhegehälter und Renten. Darüber hinaus gibt es folgende änderungen:

  • Die Ausnahmen vom abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriff werden eingeschränkt.
  • Darüber hinaus wurde eine Mindesthaltedauer von 365 Tagen als Voraussetzung des begünstigten Quellensteuersatzes für Dividenden eingeführt.

Auswirkungen des DBA Niederlande

Aufgrund der änderungen müssen künftig mehr Bedingungen erfüllt werden. Dadurch wird eine  Steueroptimierung erschwert und sind die Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung von Abkommensvergünstigungen eingeschränkt. International tätige Unternehmen sind somit gut beraten, sich über die möglichen Auswirkungen der änderungen auf ihr Unternehmen informieren zu lassen.

Neben dem änderungsprotokoll prüfen die Niederlande und Deutschland im Zusammenhang mit Covid-19 derzeit auch eine gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Heimarbeitstagen von Grenzgängern. Aktuell bestehen bereits befristete Vereinbarungen im Hinblick auf die steuerlichen Folgen von Heimarbeit während der Pandemie.

Wann treten die änderungen im DBA Niederlande in Kraft?

Das änderungsprotokoll zum DBA-Niederlande wurde am 24. März 2021 vom Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation. Nach der Ratifikation in beiden Staaten wird das Doppelbesteuerungsabkommen geändert. Die neuen änderungen werden frühestens ab dem 1. Januar 2022 für die Einwohner der Niederlande und Deutschland gelten.

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