Einwohner der Niederlande und Deutschland, die eine Abfindung aus dem anderen Land erhalten oder eine Stamrecht B.V. haben, können in komplexe Situationen geraten. Unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland ist nicht immer klar, welches Land eine Abfindungszahlung besteuern darf. Es gibt auch Probleme, wenn man Zahlungen (Stammrecht) aus der eigenen „Stamrecht B.V.″ erhält.
Abfindung Niederlande und Stamrecht B.V.: Wen betrifft das neue DBA Niederlande-Deutschland?
Ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden oder Deutschland wohnt, ganz oder teilweise im anderen Land gearbeitet hat und dem eine Abfindung gewährt wird, kommt mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Berührung. Das DBA Niederlande-Deutschland gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit eine Abfindung steuerfrei in einen Anspruch auf in der Zukunft zu versteuernde Abfindungszahlungen umgewandelt haben (z.B. in der Form von Stamrechtuitkering, Lijfrente, d.h. Leibrente). Die Freistellung dieser Abfindungszahlungen ist inzwischen weggefallen, aber es existiert noch eine grosse Gruppe von Personen mit einer Abfindung bei einer Bank, Versicherungsgesellschaft oder einer eigenen niederländischen Stamrecht B.V.
Abfindung Niederlande und Stamrecht B.V.: Wo wird eine Abfindung besteuert?
Abfindungszahlungen werden unter dem neuen DBA Niederlande-Deutschland als Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit betrachtet. Die Niederlande legen das neue DBA gemäss den aktuellsten internationalen OECD-Richtlinien aus. Diese bestimmen in vielen Fällen, dass der ehemalige Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers Steuern über die ausgezahlte Abfindung erheben darf. Aus deutscher Perspektive ist allerdings der Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers dazu berechtigt, die Abfindung zu besteuern, weil das Beschäftigungsverhältnis im Moment der Auszahlung schon beendet worden ist. Das hier angeführte kann zur Folge haben, dass eine Abfindung in Deutschland und in den Niederlanden besteuert wird, oder (theoretisch) dass beide Länder von einer Besteuerung absehen.
Wie werden Abfindungszahlungen unter dem neuen DBA Niederlande-Deutschland besteuert?
Die Niederlande und Deutschland haben unter dem alten Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland im Jahre 2007 in Bezug auf Abfindungen und Auszahlungen aus einem niederländischen Stammrecht untereinander eine Regelung vereinbart. Auf der Grundlage dieser Regelung konnten Abfindungszahlungen als Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder als Renteneinkünfte eingestuft werden, wodurch klar war, welches Land Steuern erheben durfte.
Ab dem 1. Januar 2016 ist es schwierig, die steuerlichen Folgen für Abfindungszahlungen zu bestimmen, weil:
- das neue DBA mit den Niederlanden in Kraft getreten ist;
- die untereinander vereinbarte Regelung aus 2007 unter dem neuen DBA Niederlande-Deutschland keine Anwendung mehr findet;
- die Niederlande und Deutschland eine Abfindungszahlung nach dem Steuerabkommen Niederlande-Deutschland möglicherweise unterschiedlich einstufen.
Bitte beachten Sie: das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden hat auch Wirkung für schon laufende Abfindungszahlungen, die vor dem 1. Januar 2016 angefangen haben. Auch bestehende Abfindungszahlungen werden also im Verhältnis Deutschland – Niederlande mit Problemen konfrontiert.
Wie können Probleme mit einer Stamrecht B.V. gelöst werden?
Unklar ist, ob die Niederlande und Deutschland eine nachhaltige Lösung bieten können, z.B. durch änderung des neuen DBAs. Im Kalenderjahr 2016 bietet das übergangsrecht möglicherweise einen Ausweg. Das alte Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland kann noch ein Jahr (2016) angewendet werden, wenn sich dies als günstiger herausstellt. Allerdings läuft in den Niederlanden ein Verfahren zur Gültigkeit der angeführten Regelung aus 2007 unter dem alten Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland. Das höchste Gericht der Niederlande muss dazu noch ein Urteil aussprechen.
Falls Sie eine Abfindung oder laufende Zahlungen aus einer Abfindung aus dem anderen Land bzw. einem niederländischen Stammrecht erhalten, dann können Sie sich auf die Regelung des neuen DBA zur Durchführung eines Verständigungsverfahrens berufen. Die Niederlande und Deutschland sind dann dazu angehalten, eine angemessene Lösung für den Steuerpflichtigen zu suchen. Dies kann allerdings zu einem sehr zeitraubenden Verständigungsverfahren führen. Hoffentlich bietet in der Zwischenzeit die Verständigung zwischen Deutschland und den Niederlanden untereinander eine Lösung. Bei Abfindungszahlungen ist jede Situation wieder anders und daher muss jeder Einzelfall neu beurteilt werden.
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