Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Onlinehandel in den Niederlanden

Der Onlinehandel in den Niederlanden spielt eine wichtige Rolle für die Handelsbranche. Dieser wächst jährlich in grossen Schritten und ist alleine in den Niederlanden bereits für einen Umsatz von 8 Milliarden Euro verantwortlich. Viele deutsche Unternehmen haben die Niederlande inzwischen als zusätzlichen Absatzmarkt mit grossen Potentialen erkannt. Allerdings sind nicht nur bei der Einrichtung eines niederländischen Webshops für den dortigen Markt rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Auch sofern ein deutscher Webshop bereits Kunden in den Niederlanden beliefert, müssen niederländische Regelungen berücksichtigt werden. In erster Linie betrifft dies einzelne Aspekte des Verbraucherschutzes. Hierzu finden vor dem Hintergrund einer neuen EU-Richtlinie (2011/83/EU) aktuell sowohl in Deutschland als in den Niederlanden Gesetzesänderungen statt. Darüberhinaus müssen auch die steuerlichen Folgen besonders berücksichtigt werden.

Umsatzsteuer für Webshops: Vergessen Sie bei grenzüberschreitendem Versandhandel nicht das Fernabsatzgesetz

Anfangs wird die Belieferung niederländischer Kunden und damit der Betrag des Fernabsatzes in den Niederlanden nur einen geringen Umfang haben. Solange eine bestimmte Absatzgrenze oder Lieferschwelle nicht überschritten wird, kann weiterhin mit der deutschen Umsatzsteuer beliefert werden. Die verkauften Produkte werden somit im Ursprungsland, das heisst in dem Land, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, versteuert.

Sobald die Absatzgrenze oder Lieferschwelle von 100.000 Euro in die Niederlande überschritten wird, gegebenenfalls also noch im laufenden Geschäftsjahr, müssen bei Rechnungen die niederländischen Umsatzsteuersätze berücksichtigt werden. Diese unterscheiden sich mit 9% beziehungsweise 21% von den deutschen Umsatzsteuersätzen. Auch die Rechnungsanforderungen ändern sich. Um auch weiterhin Rechnungen an niederländische Kunden ausstellen zu dürfen, wird eine niederländische Steuernummer benötigt. Hierzu ist die Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde notwendig und es müssen im weiteren Verlauf regelmässig Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Umsatzsteuererklärungen beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) erfolgen.

Online-Marketing: Schneiden Sie Ihr Onlineangebot auf die Bedürfnisse niederländischer Verbraucher zu

Für jeden Webshop-Betreiber stellt sich die Frage, wie man den (Fern-)Absatz steigern kann. Dabei ist es empfehlenswert, dem Onlineshop ein niederländisches Gesicht zu geben. In erster Linie geschieht dies durch eine Homepage in der niederländischen Sprache. Zudem kann die Onlineplattform auf die Bedürfnisse niederländischer Verbraucher zugeschnitten und entsprechend gestaltet werden. Gerne können wir Ihnen Kontakte zu Marketing-Agenturen vermitteln, die sich auf den Onlinehandel in den Niederlanden spezialisiert haben und gleichzeitig mit dem deutschen Markt vertraut sind.

Vergrösserung des Absatzmarktes: Gründung einer niederländischen B.V.

Da Verbraucher immer noch vor dem Kauf bei einem „ausländischen“ Anbieter zurückschrecken, lohnt es sich darüber nachzudenken, eine niederländische B.V. (komplementär zur GmbH) samt niederländischer Kontaktadresse einzurichten. Im Zuge gesellschaftsrechtlicher änderungen in den Niederlanden im Jahr 2012 (Stichwort „Flex-BV“) ist die Gründung dieser Unternehmensform in wesentlichen Punkten attraktiver geworden. über den Weg einer niederländischen Rechtsperson kann zusätzliches Vertrauen geweckt werden. Dies ist ein wichtiger Faktor zur Steigerung Ihres Absatzes in den Niederlanden.

Wir begleiten Sie bei Ihren Geschäftsaktivitäten in den Niederlanden

Der niederländische Markt bietet deutschen Onlinehändlern gute Chancen. Vor dem Markteintritt sollten Sie sich jedoch über Marktbedingungen und rechtliche Aspekte im Klaren sein. Zur neuen europäischen Fernabsatz-Richtlinie sowie zu den entsprechenden steuerlichen Pflichten und zur Rechnungsstellung können wir Sie informieren. Gerne führen wir für Sie auch die umsatzsteuerliche Registrierung sowie Ihre Umsatzsteuererklärungen in den Niederlanden durch.

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Update: 04.06.2019

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