Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Grenzübergreifende Kooperation mit einem niederländischen Unternehmen

Wenn Sie eine grenzübergreifende Zusammenarbeit mit einem niederländischen Unternehmen planen, stellen sich viele Fragen. In welche juristische Struktur möchte man diese giessen? Was ist die vorteilhafteste Konstruktion für diese grenzübergreifende Kooperation? Was wäre wünschenswert hinsichtlich der steuerlichen Verpflichtungen und der zu zahlenden Steuern? Wie lassen sich Unsicherheiten minimieren? Wir beraten Sie gerne dazu.

Es gibt eine ganze Bandbreite von Ausgestaltungsmöglichkeiten für eine solche Unternehmenskooperation, die von dem geplanten Mass und der Intensität abhängen. Sie reichen von lockeren gemeinsamen Zielsetzungen, von (Kooperations-) Verträgen der Partner untereinander über die gemeinsame Nutzung eines Handelsnamens, über Beteiligungen in den betroffenen deutschen und niederländischen Kapitalgesellschaften bis hin zu Fusionen.

Auch die Niederlande kennen eine Abgeltungssteuer, die über Gewinnausschüttungen/Dividenden erhoben wird. Bei einigen grenzübergreifenden Unternehmenskooperationen kann diese bisher aufgrund des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den Niederlanden und Deutschland gemindert oder vermieden werden. Am 01.01.2015 tritt allerdings ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland in Kraft, dessen Auswirkungen auf solche Kooperationen von Unternehmen nicht in jeder Hinsicht schon völlig klar sind. Wir verfolgen die Entwicklungen und zeigen diese auf.

Bei der grenzübergreifenden Kooperation von deutschen und niederländischen Kapitalgesellschaften ist z.B. die Nutzung des niederländischen Schachtelprivilegs eine vorteilhafte Möglichkeit. Dabei hält eine niederländische Holding BV eine wesentliche Beteiligung von mindestens 5% der Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Betriebsstätte dieser deutschen Kapitalgesellschaft in den Niederlanden. Die Einkommen aus diesen Beteiligungen wie Veräusserungsgewinne und Dividenden können unter gewissen Bedingungen von der Körperschaftssteuer ausgenommen und somit steuerfrei ausgezahlt werden.

Steuerlich interessant ist in den Niederlanden auch die Möglichkeit des Abzugs der Kosten für die Finanzierung einer wesentlichen Beteiligung auch an deutschen Kapitalgesellschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann.

Wenn im Voraus schon absolute Sicherheit über die steuerliche Behandlung der geplanten deutsch-niederländischen Unternehmenskooperation durch das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) gewünscht ist, kann dort kostenfrei eine verbindliche Auskunft beantragt werden. Dies ist ein weiterer Vorteil in den Niederlanden, durch den sich unnötige Kosten für nachträgliche Anpassungen der deutsch-niederländischen Struktur vermeiden lassen können. Das Vorgehen ist bekannt unter Advance Tax Ruling.

ähnliches gilt für die Verrechnungspreise zwischen Unternehmensteilen in Deutschland und den Niederlanden (Transfer Pricing). Das niederländische Finanzamt kann gebeten werden, vorab eine Beurteilung der geplanten Verrechnungspreise innerhalb der internationalen Kooperation abzugeben, so dass aufwändige Diskussionen auf niederländischer Seite vermieden werden können (Advance Pricing Agreement).

Auch bei Kooperationen zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften oder Einzelpersonen aus den Niederlanden und Deutschland bieten wir Beratung zu den steuerlichen und juristischen Aspekten sowie zu dem geltenden deutschen und niederländischen Recht und der betreffenden Rechtsprechung.

Bitte beachten Sie, dass sich im niederländischen Sprachgebrauch hinter dem Wort coöperatie, anders als es vermuten lässt, die Rechtsform der Genossenschaft verbirgt und keine Unternehmenskooperation, wie wir sie oben verstehen.

Die niederländische coöperatie (Genossenschaft) ist übrigens eine immer öfter genutzte Unternehmensform für eine Zusammenarbeit zwischen mehreren gleichartigen Unternehmern oder Betrieben. Denken Sie z.B. an die Friesland Campina Coöperatie, in der viele Milchviehbetriebe zusammenarbeiten, oder auch an die niederländische Genossenschaft Horticoop (Cuijk, Niederlande), die viele Gartenbaubetriebe als Genossenschaftsmitglied haben. Zusammen sind sie stark!

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Datum: 18.09.2013

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