Steuerberatung und Rechtsberatung für deutsche Unternehmen in den Niederlanden

Straßenbau Niederlande – Kernthemen für Auftragnehmer

Zum Thema Straßenbau Niederlande stellt die Verbreiterung der A15 auf der Maasvlakte bei Rotterdam eines der momentan grössten Bauvorhaben dar. Die A15 ist die Hauptverkehrsader im Hafengebiet und Industriegebiet in und um Rotterdam. Letztendlich läuft die Güterversorgung weiter Gebiete des europäischen Hinterlandes über diese Route. Bisher staute sich der Verkehr daher regelmässig in diesem Nadelöhr. Damit soll nach Beendigung des Projektes Schluss sein.

Das Grossprojekt A-Lanes A15 wird von einem deutsch-niederländischen Konsortium ausgeführt, bestehend aus Ballast Nedam, John Laing, STRABAG AG und Strukton. Die Koordination des gesamtes Projektes geschieht von der A-Lanes A15 Hauptgeschäftsstelle in Pernis aus. Aufgrund der Zusammensetzung des Konsortiums werden viele Subunternehmer aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Ausführung von Teilen dieses Bauvorhabens beauftragt. Das Projektvolumen beträgt satte 1,5 Billionen €bis zum Jahre 2015. Vielleicht sind auch Sie dabei?

Typischerweise werden die deutschen Unternehmen aus dem Bausektor, die am Projekt A-Lanes A15 beteiligt sind, immer wieder mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert: Muss ich in jedem Fall die Lohnsteuern für meine Facharbeiter in den Niederlanden abführen? Wie mache ich das? Unter welchen Bedingungen können meine Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert bleiben? Und wer übernimmt die Korrespondenz mit dem Belastingdienst?

Ihr Auftraggeber fordert dann von Ihnen als Subunternehmer meist ein G-Konto, ein in Deutschland nicht bekanntes Phänomen. Das Guthaben dieses Treuhandkontos, an dem drei Parteien beteiligt sind, ist dem niederländischen Fiskus verpfändet, und zwar ausschliesslich für den Zweck der Sicherstellung der Steuerzahlung. In den Niederlanden ist die Einrichtung eines solchen Treuhandkontos oft eine wesentliche Voraussetzung, um einen Bauauftrag überhaupt erst zu bekommen. Alle Zahlungen der Auftragssumme, die für die Zahlung der Lohnsteuern Ihrer Mitarbeiter gedacht sind (dies können bis zu ca. 30-40% des Rechnungsbetrages sein), zahlt Ihr Auftraggeber dann auf dieses Konto, damit er seiner Haftbarkeit für die niederländischen Lohnsteuern Ihrer Mitarbeiter gerecht wird. Denn in den Niederlanden gilt im Baubereich das Prinzip der Kettenhaftung. Auch Sie werden ein Glied in dieser Kette und müssen dafür sorgen, dass Ihr Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommen kann, indem Sie ein G-Konto in den Niederlanden eröffnen.

Wir können im Gegenzug dafür sorgen, den hohen Prozentsatz der Rechnung, den ihr Auftraggeber vielleicht auf das G-Konto zahlen will und der Ihnen dann erst einmal nicht zur Verfügung steht, zu überprüfen und gegebenenfalls nach unten zu korrigieren, wenn der Auftraggeber daran mitwirken möchte. So erhalten wir Ihre Liquidität. Wir raten unseren Kunden immer, schon beim Zustandekommen des Werkvertrages darüber mit dem Auftraggeber in Verhandlung zu treten.

Oft wird deutschen oder anderen Subunternehmern unterstellt, durch ihre Bautätigkeiten am Projekt eine Betriebsstätte in den Niederlanden zu haben. Das hätte eine Verpflichtung zur Zahlung von Körperschaftsteuern in den Niederlanden zur Folge. Wir helfen Ihnen bei der Abstimmung mit dem Belastingdienst, ob in Ihrem Falle tatsächlich eine Betriebsstätte vorliegt oder ob sich dies abwenden lässt.

Sicherlich bekommen Sie, wenn Sie als Auftragnehmer im Projekt A-Lanes A15 Bauarbeiten ausführen, mit einer speziellen Umsatzsteuer-Regelung zu tun, der sogenannten „bouwverleggingsregeling“. Gern informieren wir Sie über die Anforderungen an Ihre Rechnungsstellung an Ihren Auftraggeber.

Es gibt noch viele andere Punkte, die bei der Annahme eines Auftrages eine Rolle spielen, die aber abhängig von Ihrer persönlichen Situation sind.

Haben Sie dazu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Wenden Sie sich einfach an unsere deutschsprachigen Berater. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, werden Sie so schnell wie möglich zurückgerufen.

Datum: 26.06.2013

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